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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Stellungnahme der deutschen Bausparkassen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 für die öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2003

Berlin (ots)

Die deutschen Bausparkassen lehnen die im
Gesetzentwurf vorgesehene Beseitigung der Wohnungsbauprämie ebenso ab
wie die Streichung der Eigenheimzulage zum 1.1.2004. Beide Maßnahmen
führen zu massiven, einschneidenden Benachteiligungen potenzieller
Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern, die durch nichts zu
rechtfertigen sind. Außerdem würde das selbstgenutzte Wohneigentum -
die unbestreitbar wichtigste Form der privaten Vermögensbildung und
Altersvorsorge - ausgerechnet in einer Phase entscheidend geschwächt,
in der sie aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr an
Bedeutung gewinnt. Das gilt in ganz besonderer Weise für weniger
einkommensstarke Haushalte, die von den bewährten Instrumenten der
Wohneigentums- und Wohnungsbauprämienförderung wegen der
Einkommensgrenzen besonders gut erfasst werden.
Wir verschließen uns dabei keineswegs Vorschlägen, die bei der
Eigenheimzulage gewisse Einsparungen für die öffentlichen Haushalte
beinhalten und in Verbindung mit entsprechenden Korrekturen bei der
steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus eine Gleichbehandlung von
Wohnen im selbstgenutzten Eigentum und Wohnen zur Miete vorsehen. In
diesem Sinne haben die Bausparkassen auch eine Modifizierung der
Eigenheimzulage unterstützt, wie sie in dem Vorschlag der "Initiative
Wohneigentum" ihren Niederschlag gefunden hat und die - ähnlich wie
der Vorschlag der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück - zu
Minderausgaben in der Größenordnung von 12 % führen.
Als generelle Linie muss jedoch gelten: Je mehr der Staat auf
Einsparungen in den öffentlichen Haushalten und damit zugleich auf
entsprechend verstärktes privates Engagement bei der Zukunftsvorsorge
angewiesen ist, desto wichtiger sind effiziente Instrumente zur
Unterstützung der Vermögensbildung und Altersvorsorge durch breite
Bevölkerungsschichten, die ohne diese Hilfe keine ausreichende eigene
Vorsorge betreiben würden.
Nach Auffassung der Bausparkassen können daher keine Kürzungen bei
der Wohnungsbauprämie in Betracht kommen. Mit den
Regierungsvorschlägen würde ein jahrzehntelang erfolgreiches und mit
einem vergleichsweise sehr bescheidenen öffentlichen Mitteleinsatz
verbundenes Instrument zur langfristigen, sachwertgesicherten
Vermögensbildung entfallen. Durch die Wohnungsbauprämie, die im
übrigen nicht auf das Bausparen beschränkt ist, sondern auch andere
wohnungswirtschaftlich genutzte Anlageformen umfaßt, wird beim
Einzelnen in erheblichem Maße zusätzlicher Sparwille initiiert und
damit die erste und sehr wichtige Phase des
Vermögensbildungsprozesses eingeleitet.
Die entscheidende positive Weichenstellung findet in der Regel
schon bei jungen Leuten bzw. Berufsanfängern statt. Sie lernen mit
dem Bausparen frühzeitig, ihr Einkommen neben den vielfältigen
Konsummöglichkeiten zumindest teilweise für einen kontinuierlichen
Vermögensaufbau zu nutzen. Und sie setzen dies in der Regel auch dann
fort, wenn die Förderung - etwa wegen Aufgabe oder Unterbrechung
eines Arbeitsverhältnisses oder Überschreitung von Einkommensgrenzen
- zeitweise oder dauerhaft endet. Außerdem bildet auch der Bausparer,
dessen Vertrag zugeteilt und ins Darlehensstadium übergegangen ist,
weiterhin durch seine laufenden Tilgungszahlungen Vermögen. Auf diese
Weise wird ein Prozess in Gang gesetzt, der nach der Ansparphase von
selbst weiterläuft, bis das vermögenspolitische Ziel "Wohneigentum"
erreicht ist. Die Wohnungsbauprämie fördert so die für eine echte und
langfristige Vermögensbildung auf breiter Basis unerlässliche
Bereitschaft zu Eigenleistungen und zeitweiliger Konsumeinschränkung.
Die Wohnungsbauprämienförderung ist überdies in besonderer Weise
sozialpolitisch ausgerichtet. Denn nur Bezieher mittlerer und
niedriger Einkommen werden gefördert, während - anders als etwa bei
der Altersvorsorge-Förderung - die Bezieher hoher Einkommen durch die
Einkommensgrenzen ausgeschlossen bleiben. Gerade für mittlere und
untere Einkommensschichten ist aber das Sparen und die
Vermögensbildung angesichts begrenzter Einkommensspielräume keine
Selbstverständlichkeit. Insbesondere sie bedürfen daher der
staatlichen Unterstützung bei der Eigenkapitalbildung für den
späteren Wohneigentumserwerb. Hinzu kommt, dass diese
Einkommensgruppen nicht in der Lage wären, die laufenden
Finanzierungslasten für den Erwerb von Wohneigentum zu tragen, wenn
sie nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen.
Dies ist auch volkswirtschaftlich von Bedeutung. Die
Finanzierungsstruktur von Wohneigentum mit einem relativ hohen
Eigenkapitalanteil und dem kapitalmarktunabhängigen Bauspardarlehen,
wie sie für Deutschland typisch ist, hat den entscheidenden Vorteil,
dass diese Finanzierungen gegenüber Kapitalmarktschwankungen und
Krisen an den Immobilienmärkten relativ robust sind. Insbesondere der
vergleichsweise hohe Eigenkapitalanteil bietet ein gutes Polster bei
wirtschaftlichen Risiken und Unsicherheiten an den Immobilienmärkten.
Daraus resultiert auch eine relative kontinuierliche Entwicklung des
Wohneigentumsmarktes, der in Deutschland wesentlich geringeren
Schwankungen unterworfen ist als der Mietwohnungsbau und der auch im
Vergleich zu anderen Ländern Europas ein hohes Maß an Stabilität
aufweist.
Speziell die Bausparförderung weist eine besonders hohe
Multiplikatorwirkung für die Eigenkapitalbildung auf. Um die vom
Staat gewährte Wohnungsbauprämie in voller Höhe zu erhalten, muss der
Bausparer ein Vielfaches dessen ansparen, was er als Prämie erhält.
Bei dem derzeitigen Prämiensatz von 10 % ist mindestens die zehnfache
Sparleistung erforderlich, um die Förderung auszuschöpfen. Faktisch
erbringen die Bausparer sogar noch darüber hinausgehende private
Sparleistungen. Auf diese Weise erhöht sich das Eigenkapital des
Bausparers nicht nur um den vom Staat gezahlten Förderbetrag, sondern
zusätzlich um einen Sparbetrag, den der Bausparer ohne Förderung kaum
einzahlen würde. Von dieser Multiplikatorwirkung profitiert neben dem
einzelnen Bausparer auch das Bausparkollektiv. Dies ist für die
Wohneigentumsbildung und für die Bauwirtschaft von besonderer
Bedeutung, denn auch die Bundesregierung hat in der Begründung zum
Gesetzentwurf bestätigt, dass die Fördermittel tatsächlich weitgehend
für die Bildung von Wohneigentum verwendet werden. Bereits im
Subventionsbericht 1999 hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen,
dass Mitnahmeeffekte nicht erkennbar seien, so dass die
Wohnungsbauprämie ihre wohnungspolitischen Ziele erreicht.
Mit ihren Auszahlungen (im Durchschnitt der letzten 10 Jahre fast
35 Mrd. Euro pro Jahr) tragen die Bausparkassen in ganz erheblichem
Maße zur Verstetigung der Baukonjunktur bei. Mit einem Marktanteil
von fast 30 % (2002) sind sie derzeit die stärkste Institutsgruppe am
Wohnungsfinanzierungsmarkt und haben maßgeblich dazu beigetragen,
dass der Einbruch in der Bauwirtschaft nicht noch drastischer
ausfiel. Andere Institute haben ihr Engagement in den letzten Jahren
z.T. deutlich zurückgefahren.
Die hohe Effizienz der Wohnungsbauprämienförderung wird ganz
besonders deutlich im Vergleich zur Förderung der privaten
Altersvorsorge, die deutlich intensiver ist und im Extremfall sogar
über 100 % der eigenen privaten Sparleistungen des Arbeitnehmers
ausmacht. In der Endstufe der Altersvorsorge-Förderung im Jahre 2008,
die zur Zeit von keiner Seite in Frage gestellt wird,  wird das
Fördervolumen nach Einschätzung des Gesetzgebers eine Größenordnung
von 10 Mrd. Euro erreichen - ohne dass damit mehr private
Vorsorgeleistungen induziert werden als durch die Wohnungsbauprämie.
Insofern sind die relativ bescheidenen Beträge für die
Wohnungsbauprämie gerade für einen sparsamen Staat ausgesprochen gut
angelegtes Geld. Dies gilt erst recht dann, wenn berücksichtigt wird,
dass die vorgesehene Abschaffung der Wohnungsbauprämie die
Bausparneigung bereits ab dem kommenden Jahr empfindlich
beeinträchtigen würde, während sie in diesem Jahrzehnt noch zu
überhaupt keinen Haushaltsentlastungen führen kann.
All dies macht deutlich, dass die Schaden/Nutzen-Relation für den
Bundeshaushalt in keinem anderen Fall so extrem ungünstig ist wie bei
einer Abschaffung der Wohnungsbauprämie.

Pressekontakt:

Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030/20225-378
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

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