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Robl: "Das Bauhandwerk fordert den Erhalt aller Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage A zur Handwerksordnung"

Berlin (ots)

Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur
geplanten HwO-Novelle heute im Deutschen Bundestag forderte Prof. Dr.
Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich im
Sinne der mittelständischen Bauwirtschaft für wichtige Korrekturen
des Gesetzentwurfes einzusetzen:
1. Erhalt aller Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage A zur
      Handwerksordnung
Alle Bau- und Ausbaugewerbe müssen in der Anlage A der
Handwerksordnung verbleiben, da anderenfalls - selbst unter dem
alleinigen Kriterium der Gefahrgeneigtheit - bei unsachgemäßer
Ausführung durch Unqualifizierte erhebliche Gefahren für Gesundheit
und Leben Dritter auftreten werden.
2. Ausübungsberechtigung für Altgesellen nur bei nachgewiesener
      Qualifikation
Altgesellen können eine Ausübungsberechtigung nur dann erhalten,
wenn sie zuvor zumindest eine betriebswirtschaftliche Qualifikation
sowie die Befähigung zur Ausbildung nachgewiesen haben. Das Ersitzen
von Qualifikationen durch reinen Zeitablauf kann nicht ausreichend
sein. Zudem muss das Gesetz eine Konkretisierung der 5-jährigen
Tätigkeit in "herausgehobener, verantwortlicher oder leitender
Stellung" vornehmen. Zur Begründung erklärte Prof. Robl in Berlin:
"Wer glaubt, dass gezielter Qualifikationsabbau in den
Handwerksbetrieben zu mehr Beschäftigung und speziell auch zu mehr
Ausbildung in bestehenden und neu zu gründenden Betrieben führen
wird, unterliegt einer krassen Fehleinschätzung. Der deutsche
Facharbeiter hat im Verhältnis zur internationalen Billigkonkurrenz
doch nur dann eine Chance, wenn er gut ausgebildet und höchst
qualifiziert ist. Unter der Überschrift der Entbürokratisierung wird
hier die deutsche Qualitätsausbildung im dualen System ruiniert."
Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Ilona K. Klein
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon 030-20314-408, Telefax 030-20314-420
eMail  presse@zdb.de   
http://www.zdb.de

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