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Baugewerbe: Keine Benachteiligung des Mittelstandes beim Zahlungsverzug! - Deutliche Änderung des vorgelegten Gesetzentwurfs notwendig!

Berlin (ots)

Vor der morgigen Anhörung im Rechtsausschuss, in der es um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht geht, fordert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes Felix Pakleppa eine Regelung, die zu keiner Verschlechterung der Situation der mittelständischen Unternehmen in Deutschland führt.

Pakleppa wörtlich: "Das ist der mittelstandsfeindlichste Gesetzentwurf, den wir in dieser Legislaturperiode auf den Tisch bekommen haben. Die vorgesehenen Änderungen führen zu deutlich längeren Zahlungsfristen als dies derzeit der Fall ist, so dass das eigentliche Ziel der umzusetzenden EU-Richtlinie konterkariert wird.

Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung der Zahlungsverzug im werkvertraglichen Geschäftsverkehr nicht bekämpft und würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Vielmehr wird durch die geplanten Änderungen der Zahlungsverzug weiter befördert, indem es Auftraggebern erleichtert wird, Zahlungsfristen zu verlängern. Die Bauwirtschaft fordert daher, dass die derzeit im Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie zur Zahlungsfrist von Schluss- und Abschlagsrechnungen zumindest nicht zu Lasten der Auftragnehmer verändert werden. Die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft dürfen nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden, als dieses ohnehin bereits der Fall ist. Das Ziel der Richtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ad absurdum geführt werden."

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell

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