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Loewenstein: Bauarbeitsmarkt aufgrund von Billiglohn-Arbeitnehmern aus sog. Drittstaaten unter Druck

Berlin (ots)

   - Baugewerbe darf nicht länger Bestandteil der sog. ICT-Richtlinie
     bleiben
   - Rahmenbedingungen für Dienstleistungsfreiheit neu regeln

"Es darf nicht dazu kommen, dass Unternehmen, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch unfairen Wettbewerb und Betrügereien vom Markt verdrängt werden. Das nämlich wird zu einer wieder steigenden Arbeitslosigkeit und einer Schwächung der Binnenkonjunktur führen." So die eindringliche Warnung von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein vor einer allzu großen Belastung des Bauarbeitsmarktes aufgrund von Wanderungsbewegungen aus Osteuropa.

Wenn am 1. Mai 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für die MOE-Staaten (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) vollständig freigegeben werden, blicken die deutschen mittelständischen Bauunternehmen sorgenvoll Richtung Osten. Denn Expertenschätzungen zufolge könnten 100.000 bis 150.000 Bauarbeiter sich auf den Weg nach Deutschland machen. "Für unsere inländischen mittelständischen Baubetriebe werden sich die Wettbewerbsbedingungen erneut verschlechtern; das daraus folgende Preisdumping wird Arbeitsplätze kosten und zulasten der Bauqualität gehen." So die Einschätzung Loewensteins.

Loewenstein forderte eine Änderung der Rahmenbedingungen: "Ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind, müssen früher als erst nach 24 Monaten in Deutschland der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen." Darüber hinaus verlangte er, dass die öffentliche Hand als Auftraggeber eine Vorreiterrolle übernimmt; "denn immer noch bekommt regelmäßig das billigste und häufig nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, obwohl das geltende Vergaberecht dies anders vorsieht." In diesem Zusammenhang ging Loewenstein auch auf die sog. ICT-Richtlinie ein, die die Europäische Kommission als Richtlinienentwurf über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vorgelegt hat.

Loewenstein dazu wörtlich: "In Wirklichkeit würde damit ein Einfallstor für die Umgehung der deutschen Mindestlohnregelungen und des deutschen Arbeitserlaubnisrechtes geöffnet." Denn nach der europäischen Definition einer "Fachkraft" könnte letztlich jeder Facharbeiter mit einer Berufsausbildung aus einem Drittstaat nach Deutschland entsandt werden. "Dies würde zu einer erheblichen Verschärfung des Lohnkostendrucks führen, da Konzernunternehmen aus Drittstaaten zunächst lediglich verpflichtet wären, die in Deutschland geltenden Mindestlöhne einzuhalten."

Besonders bedenklich ist aber, dass sog. Drittstaatsangehörige, z. B. also Ukrainer, Russen oder Chinesen, sich zwischen den Mitgliedstaaten der EU frei bewegen können. Dies bedeutet, dass ein Drittstaatsangehöriger, der in einem ersten EU-Mitgliedstaat, z.B. in Polen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für eine konzerninterne Entsendung erhalten hat, grundsätzlich in jeder weiteren Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Drittstaatsangehörige bei einer Weiterentsendung in einen zweiten Mitgliedstaat lediglich die niedrigen Mindestlöhne des Erststaates beanspruchen könnten und gerade nicht die höheren Mindestlöhne desjenigen Mitgliedsstaates, in dem sie gerade arbeiten.

D.h. ein Bauarbeiter aus der Ukraine wird in einer Konzernniederlassung in Rumänien zum dortigen Mindestlohn von 170 Euro im Monat beschäftigt. Er erhielte, wenn er in einer deutschen Konzernniederlassung arbeitete dann denselben Mindestlohn von 170 Euro also etwa ein Zehntel des deutschen Mindestlohns von 10,90 bzw. 9,50 Euro pro Stunde.

Loewenstein forderte daher, das Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. "Sonst könnte man nur wirtschaftliches Verständnis empfinden, wenn Konzerne zum Zwecke des Lohndumpings gegründet werden."

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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