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PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG

BGH stärkt Position der PMG bei Pressespiegel-Vermarktung

Berlin (ots)

Die Gesellschafter der PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co.
KG kamen auf ihrer heutigen Sitzung in Düsseldorf zu dem Ergebnis,
daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Juli 2002 die
Arbeit der Gesellschaft nicht beeinträchtigt, im Gegenteil hat diese
ihre Position auf dem Markt noch gestärkt.
Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, daß sich kommerzielle
Anbieter von Pressespiegeln nicht auf das Pressespiegelprivileg des §
49 UrhG berufen können.
Die Herstellung eines elektronischen Pressespiegels nach § 49
UrhG, auf dessen Grundlage die VG Wort tätig ist, haben die
Karlsruher Richter nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen.
Er dürfe sich nicht wesentlich von der Übermittlung in Papierform
unterscheiden und nur unternehmens- oder behördenintern an einen
überschaubaren Empfängerkreis gehen, eine Weiterverarbeitung sei
ausgeschlossen und daher lediglich die Verwendung von Grafikdateien
möglich. Eine Archivierung sei nicht gestattet.
Unabhängig von der BGH-Entscheidung sieht § 49 UrhG als
Voraussetzung für jede Art von Pressespiegel vor, dass die darin
enthaltenen Artikel tagesaktuellen Bezug haben und thematisch
lediglich aus den Bereichen Politik, Wirtschaft oder Religion stammen
dürfen. Insbesondere Artikel aus Zeitschriften sind danach von der
Aufnahme in einen Pressespiegel ausgenommen.
Mit dieser Entscheidung, so die PMG-Gesellschafter, wird nur in
einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen ein elektronischer
Pressespiegel nach § 49 UrhG möglich sein. "Für die übergroße Zahl
der Fälle hat die Entscheidung des BGH keine Auswirkungen." sagt der
Vorsitzende der PMG-Gesellschafterversammlung, RA Georg Wallraf. Auf
dem Markt werden elektronische Pressespiegel gebraucht, die frei sind
von den Beschränkungen des § 49 UrhG.
Die PMG bietet dagegen das gesamte Spektrum der für die Praxis
interessanten Dienstleistungen. Denn die PMG liefert authentische
Texte direkt aus den Redaktionssystemen der Verlage in den Formaten,
die für die Intranet-Nutzung gefordert sind. Weiterhin räumt PMG die
Möglichkeit ein, Artikel bis zu 4 Wochen im Intranet vorzuhalten und
ein digitales Belegexemplar bis zu einem Jahr zu speichern. Kunden
der PMG haben mit rund 125 Titeln auch solche Inhalte verfügbar, die
durch § 49 UrhG nicht abgedeckt sind: Artikel aus Zeitschriften und
solche Artikel, die weder thematisch noch vom Aktualitätsanspruch
unter § 49 UrhG fallen. Zudem sind über PMG auch die Artikel
lieferbar, deren Bezug über einen nach § 49 UrhG möglichen
Rechtevorbehalt der Zuständigkeit einer Verwertungsgesellschaft
entzogen werden können.
Auch nach der BGH-Entscheidung bietet die PMG Ihren Kunden eine
umfassende und rechtssichere Lösung für elektronische Pressespiegel,
für die keine zusätzlichen Zahlungen an Verwertungsgesellschaften
erfolgen müssen. Die PMG stellt ihre Kunden ausdrücklich von solchen
Ansprüchen frei.
Legal, digital und schnell
Presse-Monitor ist das Unternehmen der deutschen Zeitungs- und
Zeitschriftenverlage, das auf rechtlich abgesicherter Basis Content
für die Erstellung elektronischer Pressespiegel anbietet. Seit April
2001 am Markt tätig, bietet PMG derzeit 125 Titel von über 40
Verlagen an.
Zu den Gesellschaftern der PMG gehören neben den beiden Verbänden
der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) die folgenden
Verlage: Axel Springer Verlag AG, Hubert Burda Media Holding GmbH &
Co. KG, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Gruner & Jahr AG & Co.,
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Süddeutsche Zeitung
GmbH, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH.

Pressekontakt:

Sola Eck,
Tel.: 030/28493-106
E-Mail: sola.eck@presse-monitor.de
http://www.presse-monitor.de

Original-Content von: PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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  • 21.05.2002 – 15:28

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