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Medien-Info: ver.di kritisiert geplante Verschlechterungen beim BAföG

Ver.di kritisiert geplante Verschlechterungen beim BAföG

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplanten Verschlechterungen im Referentenentwurf aus dem CSU-geführten Forschungsministerium zum BAföG. Demnach soll der Unterkunftsbedarf für bei den Eltern lebende Studierende gestrichen werden. Zudem sollen Menschen ab 45 Jahren, die ein Studium aufnehmen, auch dann kein BAföG mehr erhalten, wenn sie zum Beispiel ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben oder vor Studienbeginn Kinder großgezogen haben. „Schon der bisherige Referentenentwurf war ein Armutszeugnis. Die dringend benötigte BAföG-Erhöhung kommt zu spät und ist bei Weitem unzureichend“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Und jetzt kommen noch Verschlechterungen für ältere Studierende und diejenigen hinzu, die im Elternhaus wohnen. Ministerin Dorothee Bär verfolgt einen Chancen-Ungleichheitskurs, der dringend korrigiert werden muss.“

Den Plänen zufolge soll der Unterkunftsbedarf für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, von aktuell 59 auf 41 Euro gekürzt und ab April 2029 ganz abgeschafft werden. „Dass diejenigen bestraft werden, die kostengünstig weiter im Elternhaus leben, erschließt sich überhaupt nicht“, sagte Bühler. „Das trifft Familien mit geringen Einkommen, die jeden Euro brauchen.“

Auch die Streichung von Ausnahmeregelungen für ältere Studierende kritisierte die Gewerkschafterin scharf. Bislang können zum Beispiel Menschen, die ohne Abitur als beruflich Qualifizierte studieren, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangt haben oder wegen Kindererziehung erst spät ein Studium aufnehmen, die Ausbildungsförderung auch nach ihrem 45. Lebensjahr beantragen. „Ein Studium muss auch mit schwierigen Ausgangsbedingungen möglich sein. Älteren Studierenden eine Förderung zu versagen, ist diskriminierend.“

Schon die bisherigen BAföG-Pläne seien völlig unzureichend. Anders als von Union und SPD zuvor vereinbart, soll die Wohnkostenpauschale demnach erst zum Sommersemester 2027 erhöht werden, von aktuell 380 auf dann 440 Euro. Ein einfaches WG-Zimmer kostet im Bundesschnitt schon jetzt 512 Euro. „Studierende müssen noch ein weiteres Halbjahr auf einen höheren Zuschuss fürs Wohnen warten. Diesen klaren Bruch mit dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag haben sie Jens Spahn und der Unionsfraktion zu verdanken“, sagte Bühler. „Eine solche Politik ist dazu geeignet, das Vertrauen der jungen Generation in die Politik zu untergraben – ein fatales Signal.“

Nicht angemessen sei auch die Entwicklung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern, die zum BAföG-Bezug berechtigen. Die vorgesehene jährliche Anpassung um lediglich 1,5 Prozent soll erst im August 2028 einsetzen. „Nur noch etwas mehr als 600.000 Schülerinnen und Schülern sowie Studierende beziehen BAföG – so wenige wie seit vielen Jahren nicht“, sagte Bühler. „Durch die unzureichende und späte Erhöhung der Elternfreibeträge wird der Kreis der Förderberechtigten faktisch nicht ausgeweitet. Ihre Zahl wird vermutlich mittelfristig erneut zurückgehen. Das scheint auch das eigentliche Ziel der Bundesforschungsministerin zu sein.“ Das BAföG werde seiner Funktion, jungen Menschen aus Haushalten mit wenig Geld, Bildung und Studium zu ermöglichen, immer weniger gerecht. Auch die Angleichung an das Grundsicherungsniveau, die auf 2029 verschoben wird, komme zu spät. Die Bundesregierung müsse die Erhöhungen sofort auf den Weg bringen. „Für mehr Bildungsgerechtigkeit braucht es auf mittlere Sicht eine umfassende BAföG-Reform“, so Bühler.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk 
ver.di-Bundesvorstand
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10179 Berlin

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