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Medien-Info: ver.di zu GKV-Gesetz: Kampfansage an Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen

Ver.di zu GKV-Gesetz: Kampfansage an Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen

Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wesentliche Sparvorschläge der Bundesgesundheitsministerin heftig. „Das Gesetzespaket ist eine Kampfansage an die Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen. Alle Erfolge der letzten Jahre, das Gesundheitswesen als Arbeitsplatz attraktiver zu machen, drohen zunichte gemacht zu werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Es darf keinen Stellenabbau geben, weder in der Pflege noch in den anderen Berufsgruppen. Genug Personal ist entscheidend für eine gute und sichere Versorgung. Und die Arbeitsbelastung ist in weiten Teilen schon heute viel zu hoch.“ Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes ist unter anderem vorgesehen, für Krankenhäuser die volle Refinanzierung des Pflegepersonals am Bett sowie grundsätzlich von Tariferhöhungen zu streichen. Die Steigerung des Pflegebudgets soll in den kommenden drei Jahren sogar noch niedriger sein als die allgemeine Lohnkostenentwicklung. Gleiches gilt für die Personalausgaben in der ambulanten Pflege, in Reha-Einrichtungen und Psychiatrien.

„Der Gesetzentwurf ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel. Bisher richtet sich die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten, künftig sollen willkürliche finanzielle Vorgaben der Maßstab sein“, kritisierte Bühler. Insgesamt habe das Kürzungspaket eine gewaltige soziale Schieflage. „Versicherte werden durch höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen belastet. Das trifft sozial benachteiligte Menschen besonders hart“, erklärte die Gewerkschafterin. Auch die geplanten Kürzungen bei Krankengeld seien nicht hinnehmbar. „Eine lange Krankheit belastet schon genug, da braucht es nicht auch noch weitere finanzielle Sorgen.“

„Die Krankenhäuser tragen im Referentenentwurf den weitaus größten Teil der Einsparungen, während sich die Bundesregierung selbst einen schlanken Fuß macht“, so Bühler. „Dabei müsste der Bund allein für die Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden jährlich rund zwölf Milliarden Euro zahlen, die den Versicherten derzeit systemwidrig aufgebürdet werden.“ Das habe die Finanzkommission Gesundheit auch vorgeschlagen, im Referentenentwurf finde sich dieser überfällige Schritt allerdings nicht.

„Keine Frage: Strukturelle Reformen im Gesundheitssystem sind nötig – aber nicht so“, sagte die Gewerkschafterin. „Statt einfallsloser Kürzungen, schlechteren Arbeitsbedingungen und einseitiger Belastung der Versicherten braucht es Maßnahmen, die eine gute Versorgung sichern und die Krankenversicherung nachhaltig stabilisieren.“ Ein Kardinalfehler des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurfes sei, lediglich die Ausgabenseite zu betrachten. Die Vorschläge für eine nachhaltig bessere Finanzierung lägen lange auf dem Tisch: zum Beispiel die solidarische Einbeziehung aller Einkommensarten, inklusive hoher Aktiengewinne und Mieteinnahmen.

„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden mit Sicherheit nicht tatenlos zusehen, wie ihnen das Fell über die Ohren gezogen wird“, betonte Bühler. „Der Bundestag ist dringend aufgefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.“ Dass ein Gesetz von solcher Tragweite und Komplexität am Donnerstag vorgelegt werde und die Verbände bis Montagfrüh eine Stellungnahme abgeben sollen, zeuge darüber hinaus von einer Missachtung demokratischer Spielregeln.

V.i.S.d.P.:

Richard Rother

ver.di-Bundesvorstand

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