ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di begrüßt Bundestagsbeschluss zu Tariftreuegesetz – Werneke: ein Schritt für mehr Tarifschutz
Ver.di begrüßt Bundestagsbeschluss zu Tariftreuegesetz – Werneke: ein Schritt für mehr Tarifschutz
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags für ein Bundestariftreuegesetz: „Das ist ein wichtiges Signal für alle Arbeitgeber und Beschäftigte: Preisdumping und schlechte Arbeitsbedingungen zahlen sich bei der Bewerbung um Aufträge des Bundes nicht mehr aus. Damit wird nach langem Ringen ein Schritt in Richtung mehr Tarifschutz gesetzt“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Donnerstag: „Auf dieser Grundlage müssen nun weitere Schritte für eine Stärkung der Tarifbindung erfolgen.“
Dazu müsse die Bundesregierung endlich den von der EU im Rahmen der Mindestlohnrichtlinie eingeforderten Nationalen Aktionsplan vorlegen. Gegenwärtig arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen. Das Ziel der EU sieht eine Tarifbindung von 80 Prozent vor. Notwendig sei dafür die Erleichterung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, betonte Werneke. Außerdem verhinderten ‚OT-Mitgliedschaften‘ (‚ohne Tarifbindung‘) in Arbeitgeberverbänden eine ausreichende Tarifbindung.
Bedauerlich sei, dass die Bundestagsfraktion der Union mit immer neuen Vorstößen und Einwänden versucht habe, das Bundestariftreuegesetz bis zur Unwirksamkeit zu verwässern. „Es ist erfreulich, dass sich die SPD diesem Störfeuer widersetzt hat“, sagte Werneke weiter. Allerdings sei der Schwellenwert für die Anwendung des Gesetzes mit 50.000 Euro – in bestimmen Fällen sogar 100.000 Euro – sehr hoch ausgefallen, womit rund ein Viertel des jährlichen Vergabevolumens von etwa 40 Mrd. Euro nicht erfasst werde. Auch seien Lieferaufträge ausgenommen.
Zudem bemängelt ver.di, dass die Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträge für die Bundeswehr und weitere Sicherheitsbereiche ausgenommen werden sollen. „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern, auch und gerade bei Dienstleistern für die Bundeswehr“, erklärte Werneke: „Damit vergibt der Bund angesichts der zu erwartenden Großaufträge die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen im großen Stil zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu machen.“
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