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Medien-Info: ver.di: Schwieriger Kompromiss – Pflegemindestlohn steigt in 27 Monaten um insgesamt 5,2 Prozent

Ver.di: Schwieriger Kompromiss – Pflegemindestlohn steigt in 27 Monaten um insgesamt 5,2 Prozent

Der Pflegemindestlohn soll im Juli 2026 um 2,6 Prozent erhöht werden und im Juli 2027 um weitere 2,6 Prozent steigen, bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Diese Empfehlung hat die Pflegekommission beschlossen, in der Gewerkschaft und Arbeitgeber vertreten sind. „Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD. Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, die der Kommission angehört. „Das wird die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen – ein Eigentor der Arbeitgeber.“ Die künftigen Werte des Pflegemindestlohns seien weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit. „Wir mussten sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung abwehren“, berichtete Bühler. Der Pflegemindestlohn stelle jedoch die einzig einklagbare Vergütungshöhe dar, wenn es keinen Tarifvertrag gebe. Deshalb habe ver.di nach Abwägung der Alternative schweren Herzens diesem Kompromiss zugestimmt.

Die sogenannte Tariflohnpflicht garantiert Pflegekräften nicht eine konkrete Lohnhöhe, da diese nur im Durchschnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse eingehalten werden muss. Bühler forderte den Gesetzgeber deshalb auf, bei deren Umsetzung in den Einrichtungen für Transparenz zu sorgen. „Die Arbeitgeber müssen dazu verpflichtet werden, ihre Beschäftigten darüber zu informieren, wie die Bezahlung bezüglich der Tariflohnpflicht konkret berechnet wird.“ So könnten Beschäftigte nachvollziehen, was sie nach dem in Bezug genommenen Tarifvertrag eigentlich verdienen müssten.

„Der Pflegemindestlohn kann keine Tarifverträge ersetzen“, stellte Bühler klar. „Auf unseren Druck hin hat sich bei der Bezahlung bei Pflegeunternehmen, die ihren Beschäftigten die Sicherheit von Tarifverträgen verweigern, einiges verbessert“, bilanzierte die Gewerkschafterin. „Doch es gibt immer noch Arbeitgeber, die die hohe Motivation der beruflich Pflegenden, für die ihnen anvertrauten Menschen da zu sein, gnadenlos ausnutzen. Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben.“

Hintergrund: Laut Empfehlung der Pflegekommission steigt die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte von aktuell 16,10 Euro zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro pro Stunde. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, die derzeit 17,35 Euro verdienen, erhalten ab 1. Juli 2026 einen Stundenlohn von 17,80 Euro, ab 1. Juli 2027 von 18,26 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachpersonen steigt von aktuell 20,50 Euro zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 21,58 Euro pro Stunde. Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht aber für Krankenhäuser.

V.i.S.d.P.

Richard Rother 
ver.di-Bundesvorstand
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10179 Berlin

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