ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: EU-Mindestlohnrichtlinie: Bundesregierung muss Tarifbindung verbessern – EuGH fällt Entscheidung
EU-Mindestlohnrichtlinie: Bundesregierung muss Tarifbindung verbessern – EuGH fällt Entscheidung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich erleichtert über die Erläuterungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendung der EU-Mindestlohnrichtlinie: „Damit ist klar: Die Bundesregierung bleibt in der Pflicht, die Tarifbindung in Deutschland entscheidend zu verbessern“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis am Dienstag: „Jetzt muss Deutschland seine Hausaufgaben machen: Das Bundestariftreuegesetz muss ohne Einschränkungen kommen, es braucht mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge und die Unsitte sogenannter OT-Mitgliedschaften – „ohne Tarif“ – in Arbeitgeberverbänden muss endlich ein Ende haben.“
Zuvor hatte der EuGH in seiner langerwarteten Entscheidung der Klage Dänemarks nur teilweise stattgegeben und zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung der Löhne und andererseits eine Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte Dänemark geklagt.
Im Übrigen bleibt die Mindestlohnrichtlinie dem Urteil zufolge bestehen: „Da nach wie vor mit einem Wert von knapp 50 Prozent deutlich weniger als die in der Richtlinie geforderten 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden, ist die Bundesregierung verpflichtet, jetzt endlich einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorzulegen“, stellte Kocsis klar.
Die Mindestlohnrichtlinie hat zum Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU durch angemessene Mindestlöhne und eine hohe Tarifbindung zu verbessern. Angemessene Mindestlöhne sind nach der Richtlinie dann erreicht, wenn der auf internationaler Ebene übliche Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Lohns erreicht ist.
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