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Medieninfo: ver.di fordert wirksame Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht

Ver.di fordert wirksame Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Bundesregierung erste Schritte zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht unternimmt. Allerdings lasse der Bericht der Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtline“ noch sehr zu wünschen übrig. „Die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie dürfen nicht unter Verweis auf Bürokratievermeidung oder der angeblichen Beeinträchtigung der deutschen Wirtschaft verwässert werden“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag.

Es sei höchste Zeit, das weitgehend unwirksame deutsche Entgelttransparenzgesetz zu reformieren. Am nun vorliegenden Bericht werde allerdings deutlich, dass sich die Arbeitgeberseite in der Kommission eine weitgehende Entschärfung zum Ziel gesetzt habe. „Insofern war ein Sondervotum der Gewerkschaften unbedingt geboten“, so Werneke. In der Kommission war anstelle der Einzelgewerkschaften der DGB vertreten.

Aus Sicht der Gewerkschaften können die Vorgaben der Richtline mit Unterstützung digitaler Tools bürokratiearm umgesetzt werden. Die Überprüfung der betrieblichen Entgeltpraxis werde sich dadurch zur Routineaufgabe entwickeln. „Zudem werden Mitbestimmungsstrukturen gestärkt“, erklärte Werneke. So sieht die Richtlinie eine enge Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung der Maßnahmen vor. Wo diese fehlen, sollen die zuständigen Gewerkschaften einbezogen werden. Auch könne die Tarifbindung verbessert werden, wenn tarifgebundenen Arbeitgebern gewisse Erleichterungen bei der Analyse ihrer Entgeltpraxis und der Umsetzung der Berichtspflichten zugestanden werden.

Angesichts des unverändert hohen Entgeltunterschieds zwischen Männern und Frauen in Deutschland von 16 Prozent sei es allerhöchste Zeit, wirkungsvolle rechtliche Regelungen einzuführen, betonte Werneke. Dazu gehören eine Ausweitung des bestehenden Auskunftsanspruchs auf alle Beschäftigten, neue Pflichten zur Analyse der jeweiligen Entgeltordnung sowie Berichtspflichten zur Entgeltlücke. Außerdem sei eine Verpflichtung der Arbeitgeber nötig, die konstatierte Entgeltlücke zeitnah zu beseitigen. Dafür seien auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Sanktionen und Bußgelder hilfreich.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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