ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Pflege: Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission: ver.di fordert nachhaltige und solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung
Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission: ver.di fordert nachhaltige und solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich enttäuscht von dem am Montagabend veröffentlichten Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung. „Ein Zukunftspakt Pflege, der diesen Namen verdient, muss zuallererst die Frage nach einer nachhaltigen und solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung beantworten. Hier weist der Zwischenbericht eine komplette Leerstelle auf“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Sie begrüßte, dass der Pflegegrad 1 anders als zuvor kolportiert nicht abgeschafft werden soll. „Leistungskürzungen müssen grundsätzlich ausgeschlossen sein. Stattdessen gilt es, die Prävention zu stärken und die Pflegeversicherung endlich auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. Praktikable Vorschläge dafür liegen längst vor.“
Die Pflegeversicherung müsse kurzfristig von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. „Sozialversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Zusatzkosten der Corona-Pandemie sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuern finanziert gehören“, sagte Bühler. „Es kann nicht sein, dass die Versicherten als Ausfallbürgen herhalten müssen.“ Langfristig könne die Einnahmebasis der Pflegeversicherung durch die Einbeziehung aller Einkommensarten erweitert werden, auch von Kapitalerträgen. „Starke Schultern können und sollten mehr tragen – gerade in diesen Zeiten. Dieses Grundprinzip unserer sozialen Sicherung gilt es, wieder in den Fokus zu nehmen.“ Dazu gehöre auch ein Finanzausgleich zwischen privater und Sozialer Pflegeversicherung, der für mehr Gerechtigkeit sorgt. „Es ist höchste Zeit, das Zweiklassensystem zu überwinden. Der Finanzausgleich ist dazu ein erster wichtiger Schritt.“
Sehr kritisch bewertet Bühler das Beharren der Bund-Länder-Kommission auf einem Teilleistungssystem. „Alle pflegebedingten Kosten sollten durch die Sozialversicherung abgedeckt werden. Die Menschen erwarten zu Recht, bedarfsgerecht versorgt zu werden und nach einem langen Arbeitsleben wegen Pflegebedürftigkeit nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Eine Solidarische Pflegegarantie macht das möglich und finanzierbar.“
V.i.S.d.P.
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