ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Krankenhausreform: ver.di fordert grundlegende Korrekturen – lediglich sachgerechte Finanzierung sei zu begrüßen
Krankenhausreform: ver.di fordert grundlegende Korrekturen – lediglich sachgerechte Finanzierung sei zu begrüßen
Mit Blick auf die heutige Verbändeanhörung zur Krankenhausreform fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf. „Eine Reform, die nicht auch die Beschäftigten im Blick hat, wird scheitern. Gute Versorgung ist nur mit ausreichend Personal möglich“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Gewerkschafterin begrüßte, dass der Finanzierungsanteil des Bundes beim Transformationsfonds nun durch Steuermittel erfolgen soll. „Die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft nicht wie bisher geplant den gesetzlich Versicherten aufzubürden, ist eine überfällige Korrektur.“
Fatal sei es hingegen, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium zu streichen. „Wenn es aufgrund von Personalmangel nach einer erfolgreichen OP keine kontinuierliche Überwachung durch qualifizierte Pflegepersonen gibt, kann das für den Patienten gefährlich werden“, erklärte Bühler. „Es braucht nicht nur genug Ärztinnen und Ärzte, sondern auch genug Beschäftigte in der Pflege und anderen Berufsgruppen.“ Neben den Pflegepersonaluntergrenzen müsse daher die Umsetzung der Personalbemessungssysteme in der Krankenhauspflege und der Psychiatrie, der PPR 2.0 und der PPP-RL, als Qualitätskriterium festgeschrieben werden.
Nicht ausreichend seien die Gesetzesänderungen bei der Vorhaltefinanzierung, so Bühler weiter. Eine bloße Fristverschiebung löse das Problem nicht. „Es braucht eine tatsächliche Vorhaltefinanzierung, unabhängig von der Anzahl der Fälle.“ Dazu gehöre insbesondere die vollständige Refinanzierung der Personalkosten. „Alle Beschäftigte im Krankenhaus leisten einen wichtigen Beitrag, damit das Krankenhaus funktioniert, deshalb müssen die Personalkosten vollständig übernommen werden – so, wie es bei der Pflege am Bett bereits gilt.“
ver.di fordert zudem, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in die Veränderungsprozesse einzubeziehen. „Wer glaubt, dass das Personal der Planung einfach folgt, irrt. Damit die Reform gelingt, müssen die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen frühzeitig beteiligt werden“, so Bühler. „Die Krankenhausreform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie zur flächendeckenden Versorgungsicherheit beiträgt und ob sie es schafft, die Beschäftigten beim Umbau mitzunehmen.“
V.i.S.d.P.
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