ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Mitbestimmung bei Ryanair: Nach Eilentscheidung des Arbeitsgerichts geht der Kampf um einen Betriebsrat am Standort Köln in die nächste Runde
Mitbestimmung bei Ryanair: Nach Eilentscheidung des Arbeitsgerichts geht der Kampf um einen Betriebsrat am Standort Köln in die nächste Runde
Der Kampf der Ryanair-Beschäftigten für betriebliche Mitbestimmung bei der Konzerntochter Malta Air geht in die nächste Runde. Nach der Eilentscheidung des Arbeitsgerichts Köln an diesem Mittwoch, dass das Unternehmen notwendige Unterlagen für die Vorbereitung einer Betriebsratswahl am Standort Köln vorerst nicht herausgeben muss, setzt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die Hauptverhandlung im September.
„Die Mitbestimmung in Betrieben ist ein selbstverständliches Recht, wenn die Beschäftigten das wollen“, sagte der Bundesfachgruppenleiter Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, Dennis Dacke, am Mittwoch. „Es ist eine Unverschämtheit, dass Ryanair an mehreren Standorten nichts Besseres einfällt, als mit immer neuen Verfahrenstricks die Wahl von Betriebsräten zu verhindern.“ Dacke verwies auf den Standort Berlin von Malta Air, wo es den Beschäftigten erst im Mai dieses Jahres – nach jahrelangem Konflikt – gelungen war, Betriebsratswahlen durchzuführen. „Das muss jetzt auch für Köln kommen“, forderte der Gewerkschafter.
Auch in Köln kämpfen die Kolleginnen und Kollegen der Ryanair-Tochter Malta Air bereits seit zweieinhalb Jahren für ihr Recht auf einen Betriebsrat. Das Unternehmen weigerte sich, dem von den Beschäftigten nominierten Wahlvorstand für die Wahlvorbereitung notwendige Listen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen, mit denen etwa das aktive und passive Wahlrecht festgestellt werden kann. Zudem drohte der Arbeitgeber allen Wahlvorstandsmitgliedern, die für den Eilantrag vorm Arbeitsgericht votiert hatten, mit Klagen auf Schadenersatz, um sie einzuschüchtern und zu spalten. „Das ist ein Verhalten, das den Rahmen jeder inhaltlichen Auseinandersetzung sprengt. So geht es nicht“, erklärte Dacke.
Neben der Kooperationsverweigerung des Arbeitgebers spielt bei den Schwierigkeiten von Ryanair-Belegschaften, ihre Interessenvertretung zu wählen, auch die jeweilige Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes eine Rolle. Die Realität, dass in Betrieben, gerade mit Konzernhauptsitz im Ausland, nicht alle an einem festen Standort arbeiten, sondern etwa mobiles Arbeiten und digitale Leitungsmacht die moderne Unternehmensorganisation prägen, führt immer wieder zu unterschiedlichen Definitionen, wie ein Betrieb abzugrenzen sei. „Hier ist eine moderne Anwendung der geltenden Rechtslage nötig“, sagte Bundesfachgruppenleiter Dacke. „Das mag nicht immer ganz einfach sein. Völlig klar ist jedoch, dass neue Formen der Arbeitsorganisation nicht zu einem Ende der Mitbestimmung führen dürfen.“
Für Rückfragen:
Antje Dieterich, ver.di-Beauftragte für Ryanair, Tel. 0151 670 33 503
Dennis Dacke, Bundesfachgruppenleiter Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, Tel. 0171 300 91 54
V.i.S.d.P.
Jan Thomsen ver.di-Bundesvorstand Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Tel.: 030/6956-1011, -1012 E-Mail: pressestelle@verdi.de www.verdi.de/presse