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Medien-Info: ver.di mahnt Bundesländer zur verfassungstreuen Umsetzung der Rundfunkfinanzierung

Ver.di mahnt Bundesländer zur verfassungstreuen Umsetzung der Rundfunkfinanzierung

Mit der Vorlage des Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) am heutigen Nachmittag (23. Februar 2024) wird eine Erhöhung des von privaten Haushalten und Gewerbetrieben zu zahlenden monatlichen Rundfunkbeitrags von derzeit 18,36 auf 18,94 Euro empfohlen. Die von der KEF vorgelegte Erhöhung der Rundfunkabgabe fällt mit 3,16 Prozent weit niedriger aus als die Inflation während dieser Beitragsperiode. In dieser Zeit führt die knappe Rundfunkfinanzierung bereits zu Programmabbau und Beschäftigungsverlust bei Freien Mitarbeitenden in den Sendern, geringerer Beauftragung und knappen Budgets bei Spielfilmen, Hörspielen und dokumentarischen Formaten, außerdem schränkt sie die technische Entwicklung des Rundfunks bei digitalen Verbreitungswegen ein.

„Die von der KEF empfohlenen 58 Cent mehr für die Rundfunkabgabe bedeuten für die nächsten Jahre weniger Programm, erheblichen Druck auf die Rundfunkbeschäftigten und ein technisch hinter den Erwartungen der Gesellschaft zurückbleibendes Leistungsangebot bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit schließt die Entwicklungsgarantie ein, so wie mehrfach vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Populismus und Wahlkampfparolen gegen die Beitragserhöhung sind nicht verfassungsgemäß und schüren eine Stimmung gegen ein vielfältiges und im Wettbewerb mit digitalen Streaming- und Medienplattformen stehendes duales Rundfunksystem. Die Landesregierungen müssen ihren Verfassungsauftrag ernst nehmen, vielmehr für eine Stärkung des Mediensystems im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger eintreten und nicht mit Bierzelt-Slogans wie zuletzt der bayerische Ministerpräsident am Aschermittwoch gegen die Rundfunkabgabe wettern“, mahnt Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.

„Wir werden die Programmentwicklung im ÖRR und eine nötige Verbesserung der Vergütungen und Arbeitsbedingungen in der laufenden Tarifrunde für die Freien und Angestellten sowie für die Film-/Fernsehschaffenden in Auftragsproduktionen konsequent und untrennbar voranbringen. Tariferhöhungen von 10,5 Prozent bzw. 500 Euro Mindesterhöhung stellen einen Inflationsausgleich dar und sind nötig, um Medienschaffende angesichts des Fachkräftemangels an die Sender zu binden. Auch damit tragen wir zur Entwicklung des ÖRR bei“, erklärt Christoph Schmitz.

V.i.S.d.P.

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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