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Medien-Info: Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte längst überfällig

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte längst überfällig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass der im April 2023 vereinbarte Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen jetzt rückwirkend auf die Bundesbeamt*innen, Richter*innen, Soldaten und Versorgungsempfänger*innen übertragen wird. Das hat der Bundestag gestern Abend (16. November 2023) beschlossen.

„Es ist gut, dass jetzt auch die verbeamteten Kolleg*innen Geld erhalten, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass der Bundestag diesen Beschluss schneller auf den Weg bringt und nicht erst sieben Monate nach dem Abschluss. Schließlich müssen auch sie die höheren Lebenshaltungskosten, gestiegene Mieten und Energiepreise bezahlen, bisher sind erst Abschläge gewährt worden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Auch wenn es für die Beamt*innen des Bundes jetzt eine gesetzliche Lösung gebe, stehe allerdings für die verbeamteten Beschäftigten der Länder und Kommunen eine Besoldungsanpassung noch aus. In den laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder fordert ver.di für die rund 1,4 Millionen Beamt*innen sowie rund eine Million Versorgungsempfänger*innen ebenfalls die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des anstehenden Tarifergebnisses.

„Die Arbeitgeber lehnen in den Tarifverhandlungen bislang eine zeitgleiche Übertragung des zu erzielenden Ergebnisses auf die Beamt*innen und die Versorgungsempfänger*Innen ab.

Wir kritisieren diese Haltung der Arbeitgeber und sehen es als Affront gegenüber den Beschäftigten“, so Behle. Ein Tarifergebnis müsse selbstverständlich zeit- und wirkungsgleich übertragen werden. Sie seien von sämtlichen Preisentwicklungen ebenso betroffen wie andere. „Daher beteiligen sich auch die Beamtinnen und Beamten verstärkt an Aktionen und Demonstrationen in der Tarifrunde. Denn klar ist: Je besser das Tarifergebnis und je höher der Druck, desto größer werden die Chancen auf eine entsprechende Besoldungsanpassung“, betont Behle.

Beamt*innen dürfen, anders als die Tarifbeschäftigten, nicht streiken, daher ruft ver.di sie auch nicht zum Streik auf. Gleichwohl dürfen und werden sich Beamt*innen in ihrer Freizeit oder in den Pausen an gewerkschaftlichen Aktionen beteiligen.

Für Rückfragen: Dr. Andreas Splanemann, ver.di-Bundesbeamtensekretär 0170/5748537

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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