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Medien-Info: ver.di begrüßt duales Pflegestudium und fordert, die Ausbildungsqualität weiter zu stärken

Ver.di begrüßt duales Pflegestudium und fordert, die Ausbildungsqualität weiter zu stärken

Mit Blick auf die am morgigen Mittwoch (27.9.23) stattfindende Bundestagsanhörung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz sieht ver.di Licht und Schatten. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Pflegestudium zum dualen Studium weiterentwickelt wird. Es braucht aber auch ein starkes Signal für die berufliche Pflege, hier muss nachgebessert werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „ver.di hat lange dafür geworben, das Pflegestudium nah an der Praxis, mit betrieblicher Anbindung und angemessener Vergütung zu gestalten. Gut, dass dies nun umgesetzt wird.“ Die Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung mache das Pflegestudium attraktiver und helfe den Studierenden, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Um die Attraktivität der Pflegeausbildung insgesamt zu erhöhen, müsse zudem dringend die berufliche Pflegeausbildung verbessert werden. „Der Schlüssel für gute Ausbildung ist die Stärkung der Praxisanleitung“, erklärte Bühler. »Die Vorgabe im Pflegeberufegesetz von zehn Prozent geplanter und strukturierter Praxisanleitung steht oft nur auf dem Papier. Damit sie in der Praxis überall greift, müssen Verstöße sanktioniert werden.“ Die Gewerkschafterin plädierte dafür, den Mindestumfang der Praxisanleitung von 10 auf 30 Prozent zu erhöhen, was auch im Pflegestudium gelten müsse. „Gute Ausbildungsbedingungen sind entscheidend, um die Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen. Der Bundestag ist aufgefordert, hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen.“

Nachbessern müsse der Gesetzgeber auch bei der Abgrenzung von hochschulischer und beruflicher Pflegeausbildung. „Es braucht ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegekräften. Sonst besteht die Gefahr einer Abwertung der beruflichen Pflege, dazu darf es keinesfalls kommen“, betonte Bühler. Sowohl beruflich als auch hochschulisch qualifizierte Pflegekräfte müssten auch künftig in der Lage sein, hochkomplexe Behandlungen durchzuführen und zu steuern. „Diese Tätigkeit allein hochschulisch ausgebildeten Pflegekräften zuzuschreiben, entspricht nicht der Realität und leistet auch keinen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität.“ Eine gute Versorgung müsse aber der Maßstab sein. „Es gilt, die Pflege insgesamt zu stärken.“

Weitere Informationen und Link zur ver.di-Stellungnahme zum Gesetz:

Licht und Schatten | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (verdi.de)

Link zur Ankündigung der öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags:

Deutscher Bundestag - Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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