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ver.di-Medien-Info: ver.di mahnt Bundesrat: Die Fortführung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes muss sich auf die wesentlichen Faktoren für Kita-Qualität fokussieren

Ver.di mahnt Bundesrat: Die Fortführung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes muss sich auf die wesentlichen Faktoren für Kita-Qualität fokussieren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz fortzuführen und bis zum Ende der Legislatur in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für Kindestageseinrichtungen zu überführen. Anlässlich der Bundesratssitzung am 7. Oktober 2022 ermahnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bund und Länder, sich auf die wesentlichen Faktoren für eine gute Kita-Qualität zu konzentrieren und nachhaltige Strukturen, beispielsweise durch mehr Fachpersonal zu schaffen.

„Diese bundesweiten Standards sind notwendiger denn je, denn aktuell ist die Qualität der frühkindlichen Bildung abhängig von der Kassenlage der Länder und Kommunen. Das wirkt sich negativ auf Kinder, Eltern und Fachkräfte aus“, kritisiert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf „Zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiTa-Qualitätsgesetz) und die damit verbundenen 4 Mrd. Euro, die die Länder für die Kitas erhalten, müssten daher als Vorbereitung für Standards sinnvoll genutzt werden.

„Die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes muss jetzt einen Schwerpunkt auf die Faktoren legen, die für eine gute Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kitas maßgeblich sind: Das sind in erster Linie gut qualifizierte Fach- und Leitungskräfte, die den Kindern und Familien in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und Trägerstrukturen, die die Arbeit in den Kitas unterstützen“, so Behle. Zu diesen Faktoren seien bundesweite Standards notwendig. ver.di habe in den vergangenen Jahren mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen und konkrete Vorschläge präsentiert.

ver.di begrüße, dass das Gesetz nun endlich die verbindliche Staffelung der Beiträge nach dem Einkommen der Eltern vorsieht. „Kinder haben ein Recht auf Bildung. Ihre Teilhabe an den öffentlichen Bildungsangeboten darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, mahnte die ver.di-Vize den Bundesrat.

Für Rückfragen: Dr. Elke Alsago 0160/92894752

Mehr zu den ver.di-Vorschlägen: ver.di fordert bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen – ver.di (verdi.de)

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

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