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ver.di-Medieninfo: ver.di zum Koalitionsvertrag: „Das halbvolle Glas muss jetzt gefüllt werden!“

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Ver.di zum Koalitionsvertrag: „Das halbvolle Glas muss jetzt gefüllt werden!“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zahlreiche positive Reform- und Gestaltungsansätze. Größte Achillesferse sei aber, dass auf Einnahmen durch eine gerechte Steuerpolitik verzichtet werde. Insgesamt sei aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „das Glas halbvoll“. Die Aufgabe sei nun, „dieses zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weiter zu füllen“, heißt es im Fazit der Kurzbewertung, die ver.di anlässlich der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags am Dienstag (7. Dezember 2021) veröffentlicht hat.

Positiv werden darin unter anderem die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro, die Verknüpfung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes mit der Einhaltung eines repräsentativen Branchen-Tarifvertrags und die Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgliederung mit gleichem Eigentümer bewertet. Pluspunkte gibt es auch für die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und den Verzicht auf eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Als „enttäuschend“ – insbesondere wegen der Situation im Handel – wird dagegen unter anderem vermerkt, dass eine Verbesserung der Regelungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nicht in Sicht sei. Hauptkritikpunkt am Koalitionsvertrag: Die Schuldenbremse solle im Jahr 2023 wieder in Kraft gesetzt werden. „Eine Reform der ökonomisch schädlichen Schuldenregeln ist nicht vorgesehen. Das ist für ein als Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen ausgerufenes Regierungsprogramm ein schwerer Fehler“, heißt es in der ver.di-Kurzbewertung.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument im Anhang.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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