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Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Neue Verordnung zur Stallpflicht nicht übereilt verabschieden
Einseitige Benachteilung deutscher Geflügelbetriebe muss vermieden werden

Berlin (ots)

Die Stallpflicht in Deutschland als
Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung der Einschleppung des
"Vogelgrippe"-Virus in die Nutzgeflügelbestände ist bis zum 15. Mai
2006 verlängert worden. Damit kam Bundesminister Horst Seehofer der
Forderung der deutschen Geflügelwirtschaft nach, genügend Zeit zur
sorgfältigen Beratung einer "Ablöse"-Verordnung zu haben.
Nach Auffassung des Zentralverbands der Deutschen
Geflügelwirtschaft (ZDG) ist eine neue "Aufstallungsverordnung" als
wirksames Instrument der Seuchenprävention erforderlich. Dabei müssen
die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aufgezeigte erhöhte
Gefährdungslage und der Fortbestand der betroffenen Unternehmen des
Legehennen- und Gänsesektors im europäisierten Markt sorgfältig
abgewogen werden. "Eine übereilt erstellte Verordnung zur
Stallpflicht unter Missachtung der wirtschaftlichen Folgen muss
vermieden werden", so ZDG-Präsident Gerhard Wagner. Eine neue
"Aufstallungsverordnung" sollte handhabbare Beurteilungsparameter
haben, nach denen Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigt werden
können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in dieser Sache
umgehend im Sinne des bisherigen offenen Meinungsaustauschs im Rahmen
des Krisenmanagements zur "Vogelgrippe" das Gespräch mit der
Geflügelwirtschaft aufzunehmen.
Die zwei Phasen der generellen Stallpflicht im Herbst 2005 und
Frühjahr 2006 sind notwendig und richtig gewesen, da das Risiko der
"Vogelgrippe" als eine schwerwiegende Tierkrankheit für das Geflügel
unkalkulierbar gewesen ist. Inzwischen liegen umfassende
Informationen und Erfahrungen vor, die in Verbindung mit den
konsequenten und bewährten betriebsspezifischen seuchenhygienischen
Maßnahmen und einem differenzierten Monitoring der Geflügelbestände
weitergehende Ausnahmen von der Stallpflicht im Wirtschafts- und
Rassegeflügelbereich rechtfertigen.
Sollte eine Ausnahme von der Stallpflicht, z.B. aufgrund der
unmittelbaren Nähe des Betriebes zu einem Feuchtbiotop als intensives
Wildvogelgebiet, nicht genehmigt werden können, sind unbedingt die
wirtschaftlichen Härten für den Einzelbetrieb durch
Ausgleichszahlungen abzufedern. Die neue "Aufstallungsverordnung"
sollte auch ein Ausstiegsszenario enthalten, wonach in kurzen
Zeitabständen das seuchenhygienische Risiko durch das FLI überprüft
und ggf. die Verordnung angepasst wird.

Pressekontakt:

ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Dr. Thomas Janning
Tel. 0 30-28 88 31-10

Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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