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ots.Audio: Weiterbetrieb Tempelhofs allein politische Entscheidung Siebert: "Rechtliche Möglichkeiten für die DB AG ausgeschöpft."

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  • O-Töne Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender DB Station & Service AG.MP3
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Berlin (ots)

(Berlin, 21. Juni 2007) Der Weiterbetrieb des Flughafenstandorts 
Berlin-Tempelhof ist nach Einschätzung der Deutschen Bahn AG nur noch
durch eine entsprechende politische Entscheidung möglich. 
"Realistisch betrachtet sind die rechtlichen Möglichkeiten 
ausgeschöpft", erklärte Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender 
der DB Station & Service AG, am Donnerstag in Berlin. Das jüngste 
Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts lege nahe, dass sowohl die 
Frage der Zuständigkeit des Gerichts als auch die Frage der 
Zulässigkeit der Klage negativ entschieden werden könnten. "Damit 
tritt klarer denn je zu Tage, dass der Flughafen Tempelhof offenbar 
ausschließlich auf politischem Wege gerettet werden kann. Die Bahn 
steht bei entsprechendem politischen Willen bereit, in einem 
Gesamtkonzept für den Standort Tempelhof den Flughafenbetrieb zu 
übernehmen."
Siebert machte erneut deutlich, dass die DB AG den Ausbau des 
Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in keiner Weise 
beeinträchtigen will. Vielmehr gehe es darum, die großen Chancen 
dieses einmaligen Flughafenstandorts für die Hauptstadtregion zu 
erhalten. "Wir sind auch weiterhin bereit, etwas für den 
Wirtschaftsstandort Berlin zu tun." Die Deutsche Bahn hatte jüngst 
eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 
eingereicht, um rechtliche Zweifel an der künftigen Nutzung von 
Berlin-Tempelhof als Sonderflughafen auszuräumen. Ein Gutachten des 
Bundesfinanzministeriums hatte diesen Weg der Klage aufgezeigt. Das 
Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch Bedenken gegen die Zulässigkeit
der von der Bahn erhobenen Feststellungsklage zur Weiternutzung des 
Flughafens Tempelhof geäußert. Das Gericht verwies darauf, dass die 
Länder Berlin und Brandenburg eine für die Weiternutzung Tempelhofs 
erforderliche Änderung des Landesentwicklungsplanes bislang ablehnen.
Daher sei es, so das Gericht, derzeit ungewiss, welche Auswirkung 
diese Änderung auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des 
Flughafens Schönefeld hätte.
Die Bahn hatte vorgeschlagen, Tempelhof als Sonderflughafen für 
einen eingeschränkten Nutzerkreis, beispielsweise Geschäftskunden, zu
betreiben. Bereits heute ist die Bahn an zehn deutschen Flughäfen 
rund um den Flugverkehr aktiv.
O-Töne Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender DB Station & 
Service AG:
"Hier scheinen unsere rechtlichen Möglichkeiten erschöpft zu sein.
Wir können es rechtlich nicht klären lassen. Wir haben Gutachten 
erstellen lassen. Das Bundesfinanzministerium hat Gutachten erstellen
lassen, die alle zu der Auffassung gelangen: Ja, ein Weiterbetrieb 
ist möglich, aber eine gerichtliche Klärung dazu ist nicht gelungen. 
Deswegen sehen wir keine weitere Möglichkeit auf unserem Wege. Es ist
nur noch der politische Weg möglich, auf den wir weiterhin hoffen. 
Wir, die Bahn, würden dann auch weiterhin bereit stehen, Tempelhof  
zu betreiben als Sonderflughafen."
35 Sekunden
"Der Senat drückt sich da ja sehr klar und eindeutig aus. Also, 
man muss schon verstehen und versteht aus diesen Äußerungen, dass der
Senat Tempelhof nicht will, definitiv nicht will - in konsequenter 
Erledigung des so genannten Konsensbeschlusses, so dass man also, 
wenn es  nach den politischen Entscheidungsträgern geht, davon 
ausgehen muss, dass Tempelhof auch definitiv geschlossen wird."
28 Sekunden
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Kontakt:
Claudia Triebs
Tel. (030) 297-61133
claudia.triebs@bahn.de

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