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Rheinische Post: Neues Unterhaltsrecht: Auch Unions-Experte erwägt Korrekturen

Düsseldorf (ots)

Auch innerhalb der Union gibt es Zweifel, ob
der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition zum Betreuungsunterhalt 
verfassungsgemäß ist. "Mein Eindruck ist schon, dass wir noch etwas 
an dem Kompromiss verändern müssen. Wir müssen den Beschluss des 
Verfassungsgerichts ernst nehmen", sagte  der  Vorsitzende des 
Rechtsausschusses des Bundestages der "Rheinischen Post" 
(Mittwochausgabe). Der CDU-Experte Andreas Schmidt hält es nun für 
möglich, dass "bei der Rangfolge der Betreuungsansprüche noch etwas 
zu verändern" ist. "Das muss man seriöserweise prüfen", sagte Schmidt
dem Blatt. Er selbst sei noch nicht festgelegt.
Die große Koalition hatte die Reform des Unterhaltsrechts vorerst 
gestoppt. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. 
Karlsruhe hatte die geltende Regelung beim Betreuungsunterhalt für 
verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter länger Unterhalt
bekommen als Mütter nicht ehelicher Kinder. Der Gesetzentwurf von 
Union und SPD sah zwar vor, die Zahlungsdauer anzugleichen. Bei der 
Rangfolge der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen aber sollen 
auf Wunsch der Union geschiedene Ehepartner ihre Ansprüche vor 
unverheirateten Partnern geltend machen können.
Trotz der komplizierten Ausgangslage sei er optimistisch, dass 
Union und  SPD eine Einigung finden, betonte Schmidt. "Ich gehe davon
aus, dass wir einen Kompromiss hinkriegen."

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