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Rheinische Post: Verbraucherministerin Aigner hält Zusatzbeitrag der Krankenkassen zum 1. Februar für rechtswidrig
Kassen-Wechsel "gut überlegen"

Düsseldorf (ots)

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)
hält die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum 1. Februar 2010 für 
rechtswidrig. "Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010
eingefordert werden", sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden 
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Eine Krankenkasse muss ihre 
Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig 
wird, auf die Erhöhung hinweisen." Die DAK zum Beispiel hatte 
angekündigt, ab Februar acht Euro extra nehmen zu wollen. "Die 
Informationspolitik der Kassen ist nicht akzeptabel", so Aigner.
Zugleich warnte die Ministerin Kassenpatienten vor überstürzten 
Kündigungen. "Versicherte sollten sich den Wechsel zu einer anderen 
Kasse gut überlegen", so Aigner. Es sei damit zu rechnen, dass 
weitere Kassen ihre Beiträge anheben. Wer dennoch wechsele, sollte 
nicht auf Wahltarife umsteigen. Denn häufig "verlangen Kassen bei 
diesen Tarifen eine dreijährige Bindung", warnte die Ministerin. 
Außerdem verzichte der Versicherte auf sein Sonderkündigungsrecht im 
Fall einer Beitragserhöhung.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) lässt derweil 
prüfen, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf 
Krankenkassen ausgeweitet werden kann, wie die "Rheinische Post" 
unter Berufung auf Regierungskreise weiter berichtet. Damit könnte 
das Kartellamt Beitragserhöhungen überwachen und bei Preisabsprachen 
untersagen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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