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Rheinische Post: Recht und Pflicht

Düsseldorf (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg macht neuerdings stark auf sich aufmerksam: vor kurzem 
durch eine kulturwidrige Entscheidung gegen Kruzifixe in staatlichen 
Einrichten auf dem Alten Kontinent. Nun folgt ein Urteil, das Vätern,
die nie mit der Mutter ihres Kindes verheiratet waren, auf die 
Sorgerechts-Sprünge hilft. Hoffentlich verhilft die Entscheidung, 
wenn sie denn in deutsches Recht gegossen wird, ledigen Vätern auch 
zu mehr Verantwortungs-Einsicht. Wer mehr (Sorge-)Rechte erhält, 
sollte auch mehr Sorge-Pflichten wahrnehmen.
Der in Straßburg nachvollziehbar siegreiche Beschwerdeführer ist 
offenbar ein sorgender, ein sich sorgender und ein diskriminierter 
Vater ohne Trauschein. Ob er wirklich eine Mehrheit von Single-Vätern
repräsentiert, die mehr sein wollen als Erzeuger, wird und muss eine 
Studie über die Lebenswirklichkeit in dem labilen Geflecht 
Ex-Freundin-Ex-Freund-Elternschaft erhellen. Am wichtigsten bleibt 
die Frage, was dem nichtehelichen Kind nützt. In der Mehrzahl der 
Fälle dürfte es die rechtlich gesicherte Bindung an einen Elternteil 
sein. So wäre es vernünftig, wenn der Gesetzgeber im Lichte des 
Urteils eine Neuregelung vornähme, die nicht generell ist, sondern 
Einzelfall-Gerechtigkeit möglich macht.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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