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Rheinische Post: Recht für Terroristen

Düsseldorf (ots)

von Matthias Beermann
Manchmal kommt der Rechtstaat hart daher und unverständlich. Dann 
zum Beispiel, wenn die Justiz zugunsten von Ex-Terroristen 
entscheidet, die wegen Mordes verurteilt wurden. Das hat der 
Bundesgerichtshof (BGH) gestern getan. Die Ermittler wollten die 
Führungsriege der einstigen RAF mit Beugehaft zur Aussage zwingen, um
endlich die genauen Umstände des Buback-Mordes zu klären. Weil aber 
Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dabei womöglich 
Hinweise auf die eigene Beteiligung an anderen Verbrechen gegeben 
hätten, dürfen sie die Auskunft verweigern. Weil eben niemand 
verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.
Dabei handelt es sich um ein ehernes Prinzip unserer Rechtsordnung. 
So wichtig, dass es ausnahmslos zu verteidigen ist. Selbst dann, wenn
es sich um Menschen handelt, die bisher kein Wort des Bedauerns über 
ihre schrecklichen Taten haben verlauten lassen. Auch solchen 
unappetitlichen Zeitgenossen muss die Justiz einräumen, was jedem 
zusteht. Und was im übrigen der Verfassungsschutz für sich ebenfalls 
in Anspruch nimmt - das Recht zu schweigen. Dass der Geheimdienst für
die Aufklärung des Buback-Mords womöglich Informationen weiter unter 
Verschluss hält, das ist der eigentliche Skandal.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304

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