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Weser-Kurier: Zu den Kosten des Atomausstiegs schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 5. August 2013:

Bremen (ots)

Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen. Nach diesem Sprichwort muss die Bundesrepublik Deutschland die Betreiber von Atomkraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie entschädigen, will sie den Bestand des Rechtsstaats nicht gefährden. Spätestens nach dem Unglück in Fukushima liegt der Schluss nahe, dass die Kernkraft-Technologie aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen werden muss, zumal es bis heute weltweit kein einziges sicheres Endlager für die strahlenden Abfallprodukte gibt. Nur kann man das wirtschaftliche Risiko des Ausstiegs bei nüchterner Betrachtung nicht den Energiekonzernen allein in die Schuhe schieben. Die Kernenergie wurde in der Nachkriegszeit nicht von finsteren Herren in geheimen Zirkeln ausgeheckt. Es bestand ein breiter gesellschaftlicher Konsens für billigen Strom aus Atom - die Risiken blendete man seinerzeit schlechterdings aus. Erst mit dem Unfall in Tschernobyl im Frühjahr 1986 war die Bevölkerung wirklich sensibilisiert und drängte auf Abhilfe. Insofern war es schon ein seltsames Schauspiel, wie Kanzlerin und Physikerin Angela Merkel 2011 - ein Vierteljahrhundert nach Tschernobyl - von der vehementen Kernkraft-Befürworterin und Ausstiegsverhindererin zur radikalen Ausstiegskanzlerin mutierte. Auf einmal hatte sie Angst, auf der falschen Seite zu stehen und vollzog einen radikalen Kurswechsel. Viele Anwohner im Nordwesten sind erleichtert, dass die Atomtechnologie am Standort Unterweser inzwischen Vergangenheit ist. Nur ist auch die Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden und kann erteilte Betriebsgenehmigungen zwar aus höheren Erwägungen widerrufen. Allerdings muss sie dann die Eon-Aktionäre auch für die Einnahmeausfälle angemessen entschädigen. Alles andere ist eine kalte Enteignung. Auch wenn der Staat etwa beim Autobahnbau aus höheren Interessen Anlieger enteignet, muss er angemessene Kompensationen zahlen. Mit bösen Mächten der Atomlobby hat das nichts zu tun. So funktioniert schlicht der Rechtsstaat. Wenn das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation nicht folgen sollte, dürften sich Investoren künftig dreimal überlegen, in welche Großprojekte sie ihr Geld stecken.

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