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Weser-Kurier: Zur Deckelung von Manager-Gehältern schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Bremen (ots)

Wann ist es genug? Bei 20 Millionen, bei 17 oder doch nur bei 14? Egal, vermittelbar ist das sowieso nicht mehr. Angemessenheit auf dem Gehaltszettel definiert sich nicht nur über die nackte Zahl. Zumindest nicht in dieser Gehaltsregion. Das mag im Niedriglohnsektor ganz anders aussehen. Aber davon reden wir nicht. Das ist keine Debatte über gerechten Lohn. Natürlich können wir dem Vorbild der Schweiz folgen, wo gerade eine heftige Diskussion über eine Volksabstimmung zur Begrenzung von Managergehältern im Gange ist. In aktuellen Umfragen haben sich immerhin bereits 64 Prozent der Eidgenossinnen und -genossen für ein entsprechendes Begehren ausgesprochen, mit der Abzockern per Gesetz das Handwerk gelegt werden soll. Das ist ziemlich populistisch. Denn, Vorsicht: Wo beginnt Abzocke, was ist Raffgier? Wollen wir uns auf eine reine Zahlendebatte einlassen? Wollten wir, fände sie wohl kein Ende. Der deutsche Gewerkschaftsbund macht darauf aufmerksam, dass Winterkorn zwar ein Extrem-, aber keinesfalls ein Einzelfall ist: 1987 habe ein Vorstand eines Dax-Unternehmens etwa das 14-fache eines Durchschnittsgehalts seiner Beschäftigten erhalten. Heute sei es im Schnitt mehr als das 70-fache. Ist also das 20-fache des Facharbeiterlohns der Maßstab für ein angemessenes Chefgehalt, wie es gerade in die Diskussion gebracht worden ist? Das ist zu einfach. Vielleicht hilft eher eine Höchstgrenze zwischen Festgehalt und variablen Boni weiter. In einem freien Gesellschaftssystem können Vertragspartner ihre Abmachungen frei gestalten - im Rahmen von Recht und Gesetz natürlich. Sollten wir die Diskussion nicht besser auf der anderen Seite führen? Wenn Manager üppig honoriert werden, dann müssen sie für ihre unternehmerischen Entscheidungen angemessen zur Verantwortung gezogen und im Falle des Falles auch in verschärfte Haftung genommen werden. Hier hapert es. Hier ist ein staatlicher Eingriff und Nachbesserung wünschenswert. Viel zu oft kommen fürstlich bestallte Versager ohne Sanktionierung davon, wenn sie ein einstmals blühendes Unternehmen durch kapitale Fehlentscheidungen in die Pleite getrieben haben. Hier besteht Handlungsbedarf. Und natürlich bei der Frage einer gerechten Verteilung. Aber das ist Sache der Tarifpartner und nicht des Staates. Und vielleicht die Frage einer gewissen Ethik und Moral, die mancher Wirtschaftsgröße abhandengekommen zu sein scheint. Nur, Ethik und Moral lassen sich eben nicht von Staats wegen verordnen.

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