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Börsen-Zeitung: Allianz für Transparenz, Kommentar von Thomas List zur Überschussbeteiligung in der Kapitallebensversicherung

Frankfurt (ots)

Allianz-Leben-Chef Gerhard Rupprecht hat sich
bei der Vorlage der Halbjahreszahlen für mehr Transparenz bei der
Überschussbeteiligung in der Kapitallebensversicherung ausgesprochen.
Er reiht sich damit ein in die lange Schlange der Lobredner der
Urteile des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli zur
Kapitallebensversicherung. Rupprecht erhofft sich von der erhöhten
Transparenz eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte aller
Anbieter, aus der die Allianz Leben als Klassenbeste hervorgehen
soll.
Bis die Vergleichbarkeit hergestellt ist, wird allerdings noch
einige Zeit vergehen. Denn durch die Bundestagswahl dürfte es erste
Beratungen des Gesetzgebers vermutlich erst im kommenden Jahr geben.
Die wenigen, eher allgemeinen Hinweise in den Urteilen geben der
Legislative erhebliche Gestaltungsspielräume. Die stillen Reserven
sollen zwar in die Schlussüberschussberechnung einbezogen werden,
fordert das Gericht, doch in welcher Höhe dies zu geschehen hat,
bleibt offen.
Bei vielen Vermögenswerten gibt es keinen laufenden Marktwert bzw.
wäre dessen laufende Bestimmung zu aufwendig. Um den einzelnen
Versicherten diese Reserven tatsächlich laufend oder am Vertragsende
zuweisen zu können, müssten sie zumindest teilweise realisiert
werden. Wie dies genau zu geschehen hat, müsste ebenfalls im neuen
Versicherungsvertragsgesetz stehen. Aus dem Urteil kann außerdem
geschlossen werden, dass sich der Versicherte neben den stillen
Reserven auch stille Lasten zurechnen lassen muss.
Mit Blick auf den Börsencrash 2000/2001 ist der Gesetzgeber gut
beraten, die Pufferfunktion der stillen Reserven aufrechtzuerhalten.
Diese Aufgabe hat im Übrigen auch das BVG ausdrücklich anerkannt.
Damit wird es auch in Zukunft nicht dazu kommen, dass Versicherte,
deren Verträge in Zeiten schwacher Kurse fällig werden, kräftige
Einbußen bei ihren Schlussgewinnanteilen hinnehmen müssen. Volatiler
wird die Überschussbeteiligung aber auf jeden Fall. Damit könnte sich
die Lebensversicherung in ihrer Performance Fonds annähern. Ob sich
aus den neuen Regeln auch einheitliche Grundlagen für die
Beispielrechnungen ergeben, die dann zu einer besseren
Vergleichbarkeit der Angebote führen werden, ist keineswegs sicher.
Damit harrt auch Rupprechts Wunsch, der Glanz der Allianz möge
künftig heller erstrahlen, der Realisierung.
(Börsen-Zeitung, 24.8.2005)

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