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Deutsche Post World Net klagt gegen Entscheidung der EU-Kommission

Bonn (ots)

Die Deutsche Post World Net wird gegen die heute von
der EU-Kommission beschlossene Beihilfe-Entscheidung vor dem
Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Der Vorstandsvorsitzende, Dr.
Klaus Zumwinkel, sieht dem Ausgang des Verfahrens sehr zuversichtlich
entgegen: "Die Entscheidung der Kommission ist so offenkundig
angreifbar, dass nichts anderes als ein Urteil im Sinne der Deutschen
Post vorstellbar wäre." Zumwinkel bekräftigte erneut und ohne jede
Einschränkung, dass es bei der Deutschen Post weder eine unzulässige
Quersubventionierung noch eine unrechtmäßige Beihilfe für den Bereich
der Geschäftskundenpakete gab.
Der Konzern wirft der Kommission vor, bei ihrer Entscheidung mit
zweierlei Maß gemessen zu haben. Denn sie steht in krassem
Widerspruch zur italienischen sowie irischen Beihilfeentscheidung von
Anfang 2002. Im Falle der italienischen Post wurden beispielsweise
insgesamt 25 Mrd. Euro an staatlichen Vergünstigungen, davon rund 16
Mrd. Euro sogenannte historische Ineffizienzkosten, pauschal und in
vollem Umfang anerkannt. "Im Gegensatz dazu wird die erfolgreich
restrukturierte und deswegen profitabel arbeitende Deutsche Post 
durch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rückzahlungsentscheidung
bestraft", so Zumwinkel. "Wir fordern eine rechtliche und politische
Gleichbehandlung mit anderen europäischen Postunternehmen und werden
dies durch eine Klage vor dem Europäischen Gericht durchsetzen."
Zugleich verwies der Konzernchef darauf, dass die aktuelle
Entscheidung nicht in Einklang zu bringen ist mit einem längst
abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren gegen die Deutsche Post in
gleicher Sache. In dem Fall musste die Kommission nach jahrelanger
Prüfung der Frage einer etwaigen Quersubventionierung davon absehen,
das Unternehmen mit einer Strafe zu belegen. "Es kann nicht sein", so
Zumwinkel, "dass der gleiche Sachverhalt in einem anderen Verfahren
nun vollkommen anders gewertet wird."
In der jetzt ergangenen Entscheidung behandelt die EU-Kommission
die angebliche Quersubventionierung der Kostenunterdeckung im Bereich
der Geschäftskundenpakete (1994 - 1998) als Beihilfetatbestand.
Allerdings hat die Kommission weder festgestellt noch nachgewiesen,
dass diese angebliche Quersubventionierung wirklich aus Beihilfen
finanziert wurde. Um eine derartige Beihilfe zu identifizieren, hätte
die Kommission zunächst feststellen müssen, dass insgesamt mehr
staatliche Zuwendungen geflossen sind als Universaldienstlasten
vorlagen. Nur in einem solchen Fall kann nach der aktuellen
Rechtsprechung des EUGH (Ferring-Urteil), aber auch nach den jüngst
ergangenen Beihilfeentscheidungen im Zusammenhang mit der
italienischen und irischen Post, von Beihilfen überhaupt die Rede
sein. Bisher hat die EU-Kommission nicht ermittelt, wie hoch die
Mehrkosten der Deutschen Post für den Universaldienst waren. Insofern
liegt der Nachweis einer Beihilfe definitiv nicht vor.
Außerdem führt die Deutsche Post World Net gegen die jetzt
ergangene Entscheidung eine ganze Reihe von Verfahrensfehlern und
rechtlichen Ungereimtheiten an. So liegt ein schwerwiegender
Verfahrensfehler nach Auffassung des Konzerns in dem Ansatz der
EU-Kommission, den Finanzausgleich zwischen der Deutschen Telekom und
der Deutschen Post im Jahr 1995 als Beihilfe anzusehen. Dieser Aspekt
wurde in der Eröffnungsentscheidung mit keinem Wort erwähnt. Zur
Wahrung des rechtlichen Gehörs der Deutschen Post hätte deshalb eine
formelle Ergänzung der Eröffnungsentscheidung stattfinden müssen.
Andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der schon für
sich zur Aufhebung der Entscheidung führen müsste.
Als Folge der Entscheidung stellt sich die Deutsche Post World Net
zunächst einmal - bis zu einem EUGH-Urteil im Sinne des Konzerns -
darauf ein, mit einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von rund 850
Mio. Euro (Rückzahlung plus Zinsen) belastet zu werden. Bei einem
operativen Gewinn in Höhe von gut 2,5 Mrd. Euro entspricht diese
einmalige Zahlung etwa einem Drittel des Jahresgewinns.
Wir bewegen Welten. Der Konzern Deutsche Post World Net zählt mit
seinen Marken Deutsche Post, DHL, Danzas und Postbank zu den größten
und leistungsfähigsten Logistikunternehmen der Welt. Über 300.000
Beschäftigte erzielten im Jahr 2001 einen Umsatz von 33,4 Mrd. Euro.
Der Konzern bietet Gesamtlösungen für nationale und internationale
Kunden. Dazu gehören ein weltweiter Brief-, Paket-, Express- und
Logistik-Service, innovative Lösungen rund ums eBusiness und eine
breite Palette von Finanzdienstleistungen. Die Deutsche Post World
Net ist im Herbst 2000 erfolgreich an die Börse gegangen, am 20.
November wurde die Aktie Gelb erstmals notiert. Am 19. März 2001 ist
der Konzern Deutsche Post World Net in den Deutschen Aktien Index,
kurz DAX 30, aufgestiegen. Die Aktie Gelb gehört damit zu den 30
wichtigsten deutschen Aktien.
Kontakt für Pressefragen: 
Deutsche Post World Net
Pressestelle
Dr. Martin Dopychai
Norbert Schäfer
Tel.: 0228 / 182 - 99 88
Fax:  0228 / 182 - 98 22
eMail:  pressestelle@deutschepost.de
Deutsche Post AG
Zentrale
Pressestelle
Hausadresse:
Heinrich-von-Stephan-Str. 1
53175 Bonn
Telefon (0228) 182 - 99 88
Telefax (0228) 182 - 98 80
E-Mail:  pressestelle@deutschepost.de
Internet: http://www.deutschepost.de

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