ARD veröffentlicht weiterentwickelte Eckpunkte 3.0 für Auftragsproduktionen, die in enger Konsultation mit der Branche entstanden sind
Leipzig (ots)
Mit Wirkung zum 01.01.2026 sind die weiterentwickelten " ARD-Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Auftragsproduktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation" (EPP 3.0) in Kraft getreten.
Die ARD verfolgt mit dieser Selbstverpflichtung das Ziel, die langjährige Partnerschaft
mit den deutschen Produktionsunternehmen zu stärken und die Kultur der Zusammenarbeit im Sinne von gegenseitiger Transparenz, Verlässlichkeit und Vertrauen weiter zu vertiefen. Daher ist die Weiterentwicklung der Eckpunkte in enger Konsultation mit der deutschen Produktionslandschaft, insbesondere der Produktionsallianz erfolgt.
Ralf Ludwig, ARD-Filmintendant und Intendant des federführenden MDR:
"Die Film- und Medienbranche steht auch 2026 vor großen Herausforderungen. Sowohl die Produzierenden als auch die ARD sehen sich steigenden Kosten bei gleichzeitig sinkenden Budgets gegenüber. Deswegen war und ist es nötig, im kontinuierlichen Austausch zu bleiben und gemeinsam nach vorne zu schauen. Wir sagen mit den Eckpunkten 3.0 eine realistische Kalkulation und Rechteverteilung zu und fördern Qualität und Innovation. Wir wollen unserem Publikum gemeinsam mit den deutschen Produzierenden ein hochwertiges, vielseitiges und attraktives öffentlich-rechtliches Programm anbieten. Ich danke den Branchenverbänden für ihren konstruktiven Input.
Die Eckpunkte 3.0 berücksichtigen sowohl die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche und der Mediennutzung als auch die laufenden Reformprozesse innerhalb der ARD. Damit setzen wir gemeinsam ein kraftvolles Signal."
Weiterentwicklungen in Kürze:
Grundlage des in den Eckpunkten 3.0 festgehaltenen Etat- und Kalkulationsrealismus ist eine realistische Darstellung der anfallenden Produktionskosten in den Kalkulationen. Damit werden sowohl seitens der Sender die projektbezogenen Marktgegebenheiten als auch seitens der Produzierenden die Etatrealitäten innerhalb der Sender anerkannt. Über diesen projektindividuellen Ansatz kann flexibel auf zukünftige Marktbedingungen reagiert werden.
Neue Kalkulationspositionen werden aus Gründen der Flexibilisierung daher künftig nicht mehr einzeln im EPP aufgelistet, sondern nach Abstimmung zusätzlich anerkannt, sofern sie produktionsspezifisch geboten sind. Bisher anerkannte Kalkulationspositionen gelten fort.
Da Vor- und Zwischenfinanzierungen einer Produktion für Produzierende zunehmend zu einer teilweise existenzgefährdenden Belastung geworden sind, hat die ARD ihre Zahlungspläne für Auftragsproduktionen angepasst.
Das ARD-Schichtenmodell wurde überarbeitet und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Es dient als strukturierte Grundlage und Orientierungsrahmen zur transparenten und fairen Aufteilung von Nutzungsrechten zwischen Produzierenden und der ARD im Rahmen von teilfinanzierten Auftragsproduktionen. Ziel des Modells ist eine marktgerechte Rechteverteilung, auf deren Grundlage die Produktionsunternehmen ihre Investitionen refinanzieren und so Teilfinanzierungen ermöglichen können. Damit dient das Modell sowohl den programmlichen Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender und den Erwartungen der Beitragszahlenden als auch den wirtschaftlichen und unternehmerischen Bedürfnissen der Produktionsunternehmen.
So wurde bspw. die Bewertung der sogenannten Premium-Rechte (u.a. S-VoD, T-VoD) um einen Zeitwert ergänzt, der die abnehmende strategische und wirtschaftliche Relevanz von Nutzungsrechten im zeitlichen Verlauf seit der Erstveröffentlichung abbildet.
Auch das ARD-Leistungsmodell wurde grundlegend überarbeitet, um Innovation nicht nur zu fördern, sondern auch im Programm umzusetzen. Prämierte Produzierende werden künftig noch mehr in der freien Entwicklung neuer Programmideen unterstützt. Mit zukünftig 50 statt bisher 60 Programmprämien bleibt es bei einer breiten Streuung der Prämien in der Produktionslandschaft, die vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen zugutekommen und damit auch Regionalität stärken soll. Zugleich werden die neuen Strukturen und Programmbedarfe der ARD berücksichtigt. Ziel ist es, die gemeinsame Innovationsfähigkeit im Zusammenspiel zwischen Produzierenden und den Programmverantwortlichen in der ARD weiter zu befördern und so zu einem zukunftsfähigen und attraktiven Programmportfolio der ARD beizutragen. Die Vergabe der Programmprämien nach dem ARD-Leistungsmodell soll Ende des ersten Quartals 2026 stattfinden.
Workflow in der fiktionalen Auftragsproduktion
Außerdem ist unabhängig von den Eckpunkten im Austausch mit der Produktionsallianz ein Leitfaden für die Zusammenarbeit in der Fiktion entstanden, der neben Workflows für die Auftragsproduktion auch Best Practice-Empfehlungen für Koproduktionen enthält.
Dabei wurde u.a. herausgearbeitet, dass eine frühzeitige Abstimmung der inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Produktion zwischen Senderverantwortlichen und Produzierenden essenziell ist. Bezogen auf den konkreten Stoff sind Erwartungen und Möglichkeiten frühzeitig zwischen den inhaltlich und finanziell Verantwortlichen auf beiden Seiten zu konkretisieren. In Folge wird für die Fiktion ein Auftaktgespräch etabliert.
Die ARD-Eckpunkte 3.0 nebst entsprechender FAQ sowie der Leitfaden für den Workflow in der fiktionalen Auftragsproduktion und viele weitere Informationen für Produzierende sind zu finden unter: Zusammenarbeit mit Film- und Fernsehwirtschaft
Die ARD wird u.a. über die Verbände Infoveranstaltungen für die Branche anbieten.
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