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Verband der privaten Bausparkassen e.V.

Ehemalige BGH-Richterin, Dr. Heidi Lambert-Lang, neue Ombudsfrau der privaten Bausparkassen

Berlin (ots)

Dr. Heidi Lambert-Lang ist die erste Frau, die im
Finanzdienstleistungsgewerbe überregional die Position eines
Ombudsmannes wahrnimmt. Sie war über 20 Jahre am BGH als Richterin
tätig und gehörte dort dem 5. Zivilsenat an, der insbesondere für
Grundstücksrecht zuständig ist.
Mit der Einrichtung des Ombudsverfahrens wollen die privaten
Bausparkassen ihren Kunden im Rahmen eines verbraucherpolitischen
Gesamtkonzepts eine weitere Serviceleistung bieten. Jeder Bausparer
einer privaten Bausparkasse hat das Recht, sich an sie zu wenden.
Diese Möglichkeit ist in der Bausparbranche einmalig. Das Verfahren
ist für den Bausparer kostenlos. Der Erfolg des Ombudsbüros wird
durch die Unabhängigkeit der Ombudsfrau gewährleistet sein.
Der Ablauf des Verfahrens ist folgender:
Der Bausparer wendet sich mit seiner schriftlichen Beschwerde an
die Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen.
Diese Stelle ist mit einem Juristen besetzt. Dort werden die
Unterlagen geprüft und nötigenfalls um ergänzende Informationen
nachgesucht. Bei Beschwerden, deren Zulässigkeit bejaht wird, wird
die Stellungnahme der betroffenen Bausparkasse eingeholt. Hilft die
Bausparkasse der Beschwerde nicht selbst ab, wird sie der Ombudsfrau
zur Entscheidung vorgelegt. Diese erfolgt grundsätzlich in einem
schriftlichen Verfahren und wird von der Ombudsfrau dem
Beschwerdeführer mitgeteilt. Der Schlichterspruch ist für die
Bausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro
nicht übersteigt. Diese Bindungswirkung gilt nicht für den Kunden.
Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er sein
Anliegen vor Gericht weiterverfolgen. Diese Möglichkeit hat die
Bausparkasse nur jenseits eines Streitwertes von 5.000 Euro.
"Ein Schlichterspruch hat also fast Urteilskraft", so die
Ombudsfrau, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang.
Die Position des Kunden wird entscheidend gestärkt. Das Verfahren
ist für ihn nicht nur kostenlos, sondern völlig unverbindlich, da er
nicht an den Schlichterspruch gebunden ist. Ansprüche des Kunden
verjähren während der Dauer des Verfahrens nicht. Frau Dr. Heidi
Lambert-Lang betont insbesondere ihre Unabhängigkeit. "Als
Schlichterin bin ich nicht Angehörige des Verbandes und keine
Angestellte irgendeiner Bausparkasse, also unabhängig und neutral.
Darauf können sich die Beschwerdeführer verlassen", so die neue
Ombudsfrau abschließend.
Das Foto der Ombudsfrau kann in unserem Internetauftritt unter
(www.bausparkassen.de) heruntergeladen werden.
Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Herrn Bernd Pütz
Klingelhöfer Str. 4
10785 Berlin
Tel.: 030/59 00 91 - 500
Fax:  030/59 00 91 - 501 
puetz@vdpb.de

Original-Content von: Verband der privaten Bausparkassen e.V., übermittelt durch news aktuell

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