Verband der privaten Bausparkassen e.V.
Entnahmemodell für Wohneigentum nicht praxisgerecht
Berlin (ots)
Private Bausparkassen setzen auf altbewährten Förderweg
Das wichtigste Altersvorsorgeprodukt, das Wohneigentum, ist formal im neuen Altersvermögensgesetz, das die Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge regelt, enthalten; die Einbeziehung hilft potentiellen Häuslebauern allerdings nur wenig. Denn nach diesem Modell angesparte Beträge haben in der Regel frühestens in zehn oder zwanzig Jahren eine nennenswerte Größenordnung erreicht, damit dadurch ein Teil einer Wohnungsbaufinanzierung abgedeckt werden könnte. Auf diese Probleme hat der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder, heute anlässlich der Bilanzpressekonferenz des Verbandes in Berlin hingewiesen.
Damit bleibe der traditionelle Weg zu den eigenen vier Wänden die bisherige Wohneigentumsförderung. Das Bausparen mit seiner Kombination aus Eigenkapital und Bauspardarlehen spiele dabei nach wie vor eine entscheidende Rolle. Seinen Tauglichkeitstest habe das Zusammenspiel von Bausparen und Eigenheimzulage in der zweiten Hälfte der 90er Jahre erfolgreich bestanden. Zuwachsraten von rund 10 Prozent im Jahr im Ein- und Zweifamilienhausbau bewiesen dies. Über das Bausparen anzusparen, dabei Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, und gleichzeitig einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erwerben, bleibe nach Ansicht des Verbandes unverzichtbar.
Nach dem neuen "Zwischenentnahmemodell" kann ein Arbeitnehmer zwar zur Finanzierung einer Immobilie mindestens 10.000 Euro und höchstens 50.000 Euro von seinem "Riester-Konto" entnehmen. Dieses Geld muss in monatlich festgelegten Raten bis zum 65. Lebensjahr wieder auf das Konto zurückgezahlt werden. Der Sparer vergibt praktisch ein (zinsloses) Darlehen an sich selbst.
Die Folge dieser Konstruktion sei, dass Eigenheimerwerber zusätzlich zu der finanziellen Belastung, die der Kauf oder Bau eines Hauses mit sich bringe, auch die monatliche Rate für das Vorsorgekonto tragen müssten. Dies sei gerade für die sogenannten Schwellenhaushalte mit begrenzter Finanzkraft außerordentlich schwierig.
Da das entnommene Kapital in der Regel von den Kreditinstituten als Fremdkapital angesehen werde, verringere sich zudem der Spielraum für die Aufnahme von Darlehen. Das für eine seriöse Finanzierung notwendige Eigenkapital in Höhe von 30 bis 40 Prozent der Gesamtfinanzierung müsse also zusätzlich auf anderen Wegen gebildet werden. Dies werde vielen Haushalten nicht möglich sein, da sie aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage seien, zwei Sparformen gleichzeitig zu bedienen.
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