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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Anerkennung des Völkermordes im heutigen Namibia: Deutschland muss nun alle Herero- und Nama-Verbände einbeziehen

Anerkennung des Völkermordes im heutigen Namibia:

  • GfbV begrüßt Anerkennung der Verbrechen
  • Bundesregierung muss nun alle Herero- und Nama-Verbände in den Prozess der Aussöhnung einbeziehen
  • Verbrechen des Kaiserreiches im heutigen Kamerun, Togo, Tansania, im chinesischen Qingdao und auf Pazifikinseln warten noch auf Aufarbeitung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Ankündigung der deutschen Bundesregierung, die Verbrechen an den Herero und Nama in den Jahren 1904 / 1905 als Völkermord anzuerkennen. „Der Abschluss der sechsjährigen Verhandlungen sollte dabei einen Neubeginn in der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte bedeuten, nicht deren Ende“, sagte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am Freitag in Göttingen. „Um die Völkermord-Verbrechen des deutschen Kaiserreiches im heutigen Namibia aufzuarbeiten, muss die deutsche Bundesregierung nun auch auf diejenigen Verbände der Herero und Nama zugehen, die sich von den Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland auf Regierungsebene ausgeschlossen fühlten. Nur dann kann es zu einer wahren Aussöhnung kommen.“

Unter anderem waren Herero- und Nama-Vertretende, die infolge des Völkermordes in der Diaspora in Botswana, Südafrika oder auch in Deutschland leben, von den Verhandlungen ausgeschlossen. „Wenn der Bundespräsident wie angekündigt um Vergebung bittet, muss er auch diese Diaspora-Gruppen einbeziehen,“ so Schedler. Auch die Verbrechen des deutschen Kaiserreiches im heutigen Kamerun, Togo, Tansania, im chinesischen Qingdao und auf Pazifikinseln warteten noch auf umfassende Aufarbeitung.

Im Januar 1989 hatte sich der Deutsche Bundestag erstmals zur „besonderen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Namibia und alle seine Bürger“ bekannt. Damals liefen die Verhandlungen zur namibischen Unabhängigkeit, deutsche Politiker sprachen sich insbesondere für eine enge Partnerschaft im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aus.

Im Jahr 2003 hatte die GfbV den damaligen Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich für den Genozid zu entschuldigen und zur andauernden Verantwortung Deutschlands für die Hinterbliebenen zu bekennen. Lediglich zwei Abgeordnete hatten den damaligen Appell unterzeichnet. Im Jahr 2004 gestand die SPD-Politikerin und damalige Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich des 100. Jahrestags der Aufstände die Schuld der Deutschen ein und versprach die Einrichtung einer sogenannten „Sonderinitiative“.

Sie erreichen Hanno Schedler unter h.schedler@gfbv.de oder 0551/49906-15.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
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