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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Ein Jahr vor Beginn der Winterspiele in China (4.2.): IOC muss Unterdrückungspolitik deutlich kritisieren

Ein Jahr vor Beginn der Winterspiele in China (4.2.):

  • IOC muss Unterdrückungspolitik Chinas deutlich kritisieren
  • Sommerspiele 2008 haben gewaltsame Assimilierung von Minderheiten eher noch beschleunigt
  • IOC als UN-registrierte Nichtregierungsorganisationen an Anti-Völkermord-Konvention gebunden

In einem Jahr, am 4. Februar 2022, beginnen in Peking und der umliegenden Region die Olympische Winterspiele. Vor diesem Hintergrund fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) klare Worte seitens des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zur gewaltsamen Assimilierungspolitik der chinesischen Regierung gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten. Die Kommunistische Partei Chinas werde das sportliche Großereignis nutzen, um sich international und weltoffen zu geben – und zugleich ihren eisernen Griff um die uigurische, kasachische und kirgisische Volksgruppe zu festigen. „Bereits im Zuge der Sommerspiele 2008 hat die Regierung gezeigt, dass sie entgegen eigener Bekundungen nicht beabsichtigt, die Rechte der Menschen in China zu respektieren und den Schutz dieser Rechte auszubauen“, erinnert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Es wäre fatal, wenn das IOC dieses Verhalten erneut goutieren und Chinas Unterdrückungspolitik ignorieren würde.“

Schon 2008 äußerte das IOC keinerlei Kritik an den zahlreichen Menschenrechts­verletzungen, unter anderem in Tibet. „Stattdessen verlieh IOC-Präsident Thomas Bach dem Staats- und Parteichef Xi Jinping im Jahr 2013 den Olympischen Orden. Zwei Jahre später erhielt China den Zuschlag für die Austragung der Winterspiele 2022“, berichtet Causevic. „Die muslimischen Nationalitäten in der Region Xinjiang wurden seitdem einem beispiellosen Unterdrückungsregime aus Umerziehungslagern, Zwangsarbeit, Familientrennungen und der Zerstörung religiöser Stätten ausgesetzt.“ Trotzdem lobe das IOC den chinesischen Staat bis heute in den höchsten Tönen. „Diese handzahme Haltung ist angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang nicht zu rechtfertigen“, so Causevic. „Durch seinen Status als bei der UN registrierte Nichtregierungsorganisationen ist das IOC an die Anti-Völkermord-Konvention von 1948 gebunden. Diese Konvention zu achten und den kulturellen Genozid beim Namen zu nennen ist das mindeste, was man vom Thomas Bach verlangen kann.“

Die Maxime der Olympischen Charta, dass jede Form von Diskriminierung „aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen […] mit der Zugehörigkeit der Olympischen Bewegung unvereinbar“ ist, scheine für das IOC keine Rolle mehr zu spielen. Dabei vergesse es offensichtlich seine eigene Geschichte: Zwischen 1964 und 1988 wurde Südafrika aufgrund seiner Apartheid-Politik von der Teilnahme an den Olympischen Spielen ausgeschlossen.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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