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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Bauindustrie appelliert an Bundestag und Bundesrat:

Berlin (ots)

  • Mindestbesteuerung ist für die Bauindustrie eine Substanzbesteuerung und muss daher verhindert werden!
  • Auf jeden Fall muss eine Vertrauensschutzregelung für laufende Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften in die Steuergesetze aufgenommen werden!
"Die Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeit für bestehende
Verlustvorträge ist für die Bauindustrie mit ihren
Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften nichts
anderes als eine Substanzbesteuerung. Aufgrund der Projektgröße
wickeln die Gesellschaften in der Regel nur ein Projekt ab, bei dem
der Gewinn im letzten Projektjahr erzielt wird. Die in den ersten
Jahren regelmäßig realisierten Verluste gehen bei Einführung der
Mindestbesteuerung zum Teil endgültig verloren und am Ende des
Projektes ist Gewinn zu versteuern, obwohl die Baustelle in der Summe
Verlust hatte. Eine Situation, die automatisch jede Gesellschaft in
den Ruin bringt. Das kann die Bauindustrie nicht akzeptieren",
erklärte in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter.
Für Walter ist der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss
bei der Mindestbesteuerung untragbar. Für die Bauindustrie mit ihren
schwankenden Ergebnissen sei dies ein viel zu hoher politischer Preis
und führe unweigerlich zu weiteren Existenzvernichtungen.
Wenn eine Steuerneuregelung generell zu einer Ungleichbehandlung
unterschiedlicher Branchen führe, so komme es auf den Umfang der
Ungleichbehandlung letztlich nicht mehr an, so Walter. Es gebe dann
nur noch den Gang nach Karlsruhe. Ein Schritt, den die Bauindustrie
dann zwingend gehen müsse.
Walter appellierte an die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat,
für obige Fälle eine Sonderlösung durchzusetzen oder sich sowohl bei
der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer
gegen die Mindestbesteuerung, die in der Bauindustrie zur
Substanzbesteuerung werde, auszusprechen und den entsprechenden
Steuergesetzen am 19. Dezember die Zustimmung zu versagen. "Nur wenn
die Politik den Mut aufbringt, einen ökonomischen Irrsinn im letzten
Moment zu verhindern, gibt sie der Bauwirtschaft für die Zukunft eine
Chance", so Walter.
Komme es entgegen jeder Vernunft doch zur generellen Begrenzung
der Verlustverrechnungsmöglichkeit, so müsse auf jeden Fall für die
im Vertrauen auf das geltende Steuerrecht gebildeten
Projektentwicklungsgesellschaften und
Feststellungs-Arbeitsgemeinschaften eine Vertrauensschutzregelung in
die Gesetze aufgenommen werden, erklärte Walter.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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