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Bauindustrie zum Eigenheimrentengesetz: - Diskriminierung gegenüber andere Formen der privaten Altersvorsorge wird beseitigt
- Zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig

Berlin (ots)

"Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage, 
das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte 
Altervorsorge zu integrieren, nunmehr umgesetzt werden soll." Mit 
diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer 
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, 
vor der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zum 
Eigenheimrentengesetz. Dieser erscheine grundsätzlich geeignet, die 
Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der 
privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Damit komme die 
Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der 
bauwirtschaftlichen Verbände nach.
Knipper wies darauf hin, dass im Jahr 2007 die Genehmigungszahlen 
für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in 
Mehrfamilienhäusern um etwa ein Drittel zurückgegangen sei. Der 
Wegfall der Eigenheimzulage habe zu diesem Einbruch im Wohnungsbau 
offenkundig beigetragen. Die Einbindung der selbstgenutzten 
Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird allerdings nach 
Einschätzung Knippers erst mittelfristig dazu beitragen, die 
Wohnungsbautätigkeit zu stabilisieren, da erst nach einer längeren 
Ansparphase in den entsprechenden Verträgen ausreichend Kapital zur 
Verfügung steht.
Knipper: "Betrachtet man die Diskussionen im Vorfeld, so ist mit 
dem Entwurf des Eigenheimrentengesetzes ein großer Schritt in die 
richtige Richtung gelungen." Um die Praxistauglichkeit des Gesetzes 
noch zu steigern, sieht er allerdings folgenden Korrekturbedarf.
  • Die Höhe des Abschlages von 30 % bei Wahl der Einmalzahlung der Steuerschuld sollte deutlich erhöht werden, um neben der vorgesehenen Abzinsung auch der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifes bei der Einmalbesteuerung Gerecht zu werden.
  • Die vorgesehene Strafsteuer in Höhe des zweifachen individuellen Steuersatzes für die Veräußerung des Wohneigentums während der ersten zehn Jahre der Sparphase ist nicht sachgerecht und kann im Einzelfall zu unbilligen Härten führen.
Angesichts der verzögerten Einbringung des Gesetzentwurfes 
plädierte Knipper für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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