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Paul Kirchhof und der sanfte Verlust der Umwelt Deutsche Umwelthilfe legt Umwelt-Streichliste vor, die sich an den Vorstellungen des designierten Finanzministers orientiert

Radolfzell (ots)

Fördermaßnahmen in den Sektoren Kraftstoffe,
Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien würden Kirchhoffs
Vereinfachungswahn zum Opfer fallen – DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch warnt Union vor „ökologischem Kahlschlag“
Berlin, 13. September 2005: Die Umsetzung der von Unionskanzlerkandi-
datin Angela Merkel unter Verschluss gehaltenen Streichliste des
designierten Finanzministers Paul Kirchhof hätte verheerende Auswir-
kungen auf die deutsche Umweltpolitik. Praktisch alle gegenwärtigen
Maßnahmen des Staates, umweltschonendes Verhalten über Ökosteuern,
Steuererleichterungen, Marktanreizprogramme für Umwelttechnologien
oder ökologisch motivierte Subventionen zu befördern, stünden zur
Disposition. Das geht aus der Umwelt-Streichliste hervor, die die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) auf der Basis der Kirchhof`schen
Vorstellungen für ein radikal vereinfachtes Steuerrecht erstellt hat.
„Wenn das Denken von Paul Kirchhof Einfluss auf die künftige
Regierungsarbeit gewinnt, verabschiedet sich der Staat fast
zwangsläufig aus seiner Verantwortung für die Umwelt und die
Lebensgrundlagen unserer Kinder“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. „Wir warnen Unionskanzlerkandidatin Merkel vor einem
ökologischen Kahlschlag.“ Der frühere Verfassungsrichter und
Steuerjurist Kirchhof, der in dieser Funktion eine Reihe von
Steuerurteilen des höchsten deutschen Gerichts zu verantworten hat,
hält lenkende Steuern und noch viel mehr Ökosteuern für grundsätzlich
illegitim. Sein auch in seinem jüngsten Buch ausdrücklich
wiederholtes Credo lautet: „Steuern sollen finanzieren, nicht
steuern.“ Dort ist auch zu lesen, nicht einmal das im Grundgesetz
verankerte Verfassungsziel des Umweltschutzes rechtfertige die
Steuerförderung von Wind- oder Sonnenenergieanlagen. Denn deren
ökologische Ziele seien „kaum messbar genannt“. In Wirklichkeit
minderten die regenerativen Energien den nationalen
Treibhausgasausstoß im Jahr 2004 um 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid,
im Jahr 2005 werden es bereits 80 Millionen Tonnen sein. Sie leisten
damit den mit Abstand größten Beitrag zur CO2-Minderung der
vergangenen Jahre.
Resch: „Bei Kirchhof mischt sich Unwissenheit über ökologische
Zusammenhänge mit missionarischem Eifer bei dem, was er für
steuergerecht hält.“ Der frühere Verfassungsrichter betrachte
Steuergleichheit als das Fundament der bürgerlichen Freiheit, wobei
diese Freiheit im Konfliktfall auch auf Kosten der Umwelt bewahrt
werden solle. In die Freiheit zur Zerstörung der Lebensgrundlagen
darf der Staat nach diesem hermetischen Weltbild weder mit
Steuerprivilegien noch mit Steuersanktionen eingreifen, nicht mit
Ökosteuern, Abschreibungsmöglichkeiten, Subventionen oder sonst wie.
„Wie Merkels designierter Finanzminister so das Staatsziel
Umweltschutz angemessen verfolgen will, bleibt schleierhaft“, sagte
Resch. „Dabei gebe es über die Notwendigkeit, das deutsche
Steuerrecht zu entrümpeln, das Umweltrecht zu vereinheitlichen und
ungerechtfertigte Steuerschlupflöcher zu stopfen, in der Gesellschaft
im Prinzip einen breiten Konsens“, sagte Resch. Aber die Bürger
müssten vorher wissen, dass Kirchhofs Vereinfachungswahn nicht nur
die Ökosteuer oder die Förderung Erneuerbarer Energien zum Opfer
fallen würden, sondern auch viele andere Instrumente, mit denen der
Staat aus guten Gründen versuche, lokale und globale Umweltprobleme
in den Griff zu kriegen. Und mit denen er gleichzeitig Millionen
Menschen dabei helfe, zum Beispiel ihre Energierechnung auf
erträglicher Höhe zu halten. Das gelte für Modernisierungsmaßnahmen
an Häusern und Wohnungen, wenn damit auch Fenster und Dächer besser
gedämmt oder ein effizienter Heizkessel installiert werde. Das gelte
für die vielfältige Förderung des öffentlichen Personenverkehrs oder
die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe oder Erd- und
Flüssiggas in Fahrzeugen. Und es reicht bis zur Abschaffung eines der
wichtigsten Umwelt-Förderprogramme: dem Klimaschutz in der
Altbausanierung. In einem Gespräch der Umweltverbände mit Angela
Merkel und Klaus Lippolt am vergangenen Montag in Berlin erklärte
Lippolt, diese werde natürlich auch gestrichen.
Unter Verweis auf die von der DUH vorgelegten Liste sagte Resch, sie
erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ganze Bereiche, wie etwa
umweltbasierte Abschreibungsmöglichkeiten seien dort nicht
aufgeführt. „Im Prinzip steht all das auf der Abschussliste von
Herrn Kirchhof. Es geht bei den Vorstellungen von Herrn Kirchhof um
Freiheit, es geht um soziale Gerechtigkeit, aber es geht mindestens
ebenso sehr um die Frage der ökologischen Modernisierung und ob der
Staat sich daraus zurückziehen darf. Das wäre die Konsequenz, wenn
sich das von Union und FDP im Prinzip bejubelte Denken von Herrn
Kirchhof durchsetzt.“
Der früheren Umweltministerin Angela Merkel warf Resch vor, einen
„Umwelt-Desperado“ in ihr Kompetenz-Team geholt zu haben, ohne über
die Konsequenzen seiner Vorschläge für die einst von ihr selbst
mitentwickelte Klimapolitik nachzudenken. Dies belege einmal mehr
den untergeordneten Stellenwert, den die Kanzlerkandidatin dem
Umweltthema heute noch zubillige. Kirchhof sei auch unter
Steuerrechtlern weitgehend isoliert, wie zuletzt das Ökosteuer-
Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr gezeigt
habe, das die Ökosteuer in vollem Umfang bestätigt habe.
Gerd Rosenkranz, der Leiter Politik der DUH, sagte, Kirchhof wolle
den Einzelnen, den Gewerbetreibenden und den Unternehmen mit seinen
Vorschlägen einer radikalen Steuerreform und eines ebenso
rücksichtslosen Subventionsabbaus ihre Freiheit zurückgeben. Dagegen
habe die DUH keinerlei Einwände. Unter Hinweis auf Kirchhofs
Steuer-buch mit dem Titel „Der sanfte Verlust der Freiheit“ sagte
Rosenkranz: „Der Staat ist gleichzeitig verpflichtet dieser Freiheit
– besser sanft als rabiat – Grenzen zu setzen, wo sie anderen oder
anderen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen entziehen. Auch
einen sanften Verlust der Umwelt darf es nicht geben.“
Vehement sprach sich Rosenkranz gegen einen undifferenzierten Abbau
von Subventionen nach der Rasenmähermethode aus, wie sie in Kirchhofs
Konzept angelegt sei. Das sei so populär wie falsch. Nirgends sonst
trete derart klar zutage wie im Umweltbereich, dass es derzeit
ökologisch segensreiche und ökologisch schädliche Subventionen gebe.
Als Negativ-Beispiele nannte Rosenkranz die Entfernungspauschale, die
Eigenheimzulage, die Steinkohlesubventionen und die steuerfreien
Entsorgungsrückstellungen für Atomkraftwerke, als Positiv-Beispiele
die Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich und Solarwärme-
Kollektoren zur Warmwasserversorgung und Heizungsunterstützung. Mit
der Rasenmäher-Methode und noch viel mehr mit der von Kirchhof und
seinen Anhängern propagierten Weg-Mit-allen-Subventionen-Methode
verzichte die Politik letztlich auf ihren Gestaltungsanspruch.
Rosenkranz: „Kirchhoff will die Umweltpolitik zugunsten einer
blutleeren Steuergleichheit opfern. Darauf darf sich die Politik
nicht einlassen. Es gibt gute und schlechte Subventionen, gute und
schlechte Steueranreize – ganz besonders im Umweltschutz. Welche gut
sind und welche schlecht, darüber kann und muss gestritten werden.
Diesen Streit nennt man Politik.“
Ansprechpartner für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell, Tel.: 07732 / 9995-0, Fax: 07732 / 9995-77, mobil
0171 / 3649170, e-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: 
rosenkranz@duh.de
Die Kirchhof-Umwelt-Streichliste
Vorbemerkung
Die folgende Streichliste wurde von der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) auf Basis der veröffentlichten Grundpositionen des designierten
Finanzministers einer schwarz-gelben Koalition, Paul Kirchhof,
zusammengestellt. Sie will die möglichen Rückwirkungen des
Kirchhof`schen Begriffs der Steuerfreiheit auf die Fähigkeit des
Staates beleuchten, umweltfreundliches Verhalten zu fördern und
umweltschädliches Verhalten zu sanktionieren. Sie erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Umweltbezogene Steuern/Ökosteuer
Unter dem Begriff der umweltbezogenen Steuern werden gemäß einer auf
internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung alle Steuern
zusammengefasst, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den
Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide o.ä.)
besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der
Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Hierunter fallen
Ø die Mineralölsteuer einschließlich des sich durch die Ökosteuer
  ergebenen Anteils
Ø die Kfz-Steuer sowie
Ø die Stromsteuer als weiterer Inhalt der Ökosteuer
Der Teil, der Einnahmen aus der Ökosteuer, der nicht in die
Rentenversicherung geht, dient zur Finanzierung von Maßnahmen im
Umweltschutzbereich, so wird etwa das Marktanreizprogramm zur
Förderung erneuerbarer Energien teilweise durch Einnahmen aus der
Ökosteuer finanziert.
Paul Kirchhof hat sich wie Angela Merkel regelmäßig kritisch zur
Ökosteuer geäußert. Beide wollen sie abschaffen, sobald die
Haushaltslage dies zulässt. Demgegenüber heißt es im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Ökosteuer vom 20.4.2004 ausdrücklich:
(1) „Strom- und Mineralölsteuer sind Verbrauchssteuern im Sinne
des Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG. Die Einführung der Stromsteuer und die
Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform
berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit der Verbraucher nicht.
(2) Die Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und
Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs.
3, § 10 Abs. 1, 2 StromStG sowie nach den §§ 25, 25a MinöStG verstößt
nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
(3) Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus
Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere
Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren
Entlastung führt.“
In den Urteilsgründen wird zudem noch einmal der Zweck von
Besteuerung, nämlich die Ausstattung des staatlichen Haushalts mit
Finanzmitteln zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben
hervorgehoben. Weiter heißt es in den Urteilsgründen:
„Der Umstand, dass der Gesetzgeber mit der Stromsteuer und mit der
Erhöhung der Mineralölsteuer auch Lenkungsziele verfolgt, begegnet
keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die gezielte Höherbelastung
bestimmter steuerlicher Verbrauchstatbestände kann insbesondere auch
durch umweltpolitische Zwecke gerechtfertigt werden.“
2. „Umweltrelevante Subventionen“ in Form von Zuschüssen
Ø Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien: Danach
  gewährt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und
  Ausfuhrkontrolle u.a. Zuschüsse für
· Solarkollektoren
  · Kleine Biomasseanlagen
  · Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, KMU-
Unternehmen sowie Kommunen.
Ø Zuschüsse des Bundes gibt es ferner im Rahmen des Marktein-
  führungsprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ sowie
Ø für „Vor-Ort-Beratungen“. Danach werden Beratungen, die sich
  umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärme-
  erzeugung und –verteilung beziehen, unter Einschluss der
  Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien,
  gefördert. Wohnungs- und Hauseigentümer können diesen Zuschuss
  in Anspruch nehmen.
3. „Umweltrelevante Subventionen“ in Form von zinsgünstigen Darlehen
Ø Gebäudesanierungsprogramm der KfW zur CO2-Minderung: Der Bund
  stellt hierfür in Form von Zinszuschüssen an die KfW rund 1 Mrd.
  Euro zur Verfügung. Das Programm dient der Kreditfinanzierung von
  besonders emissionsmindernden Maßnahmen der Heizungserneuerung und
  der energetischen Verbesserung der Gebäudeaußenhülle bei vermie-
  tetem und eigengenutztem Wohnraum (Erneuerung der Heizung und
  Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände,
  Erneuerung der Fenster). Bezweckt ist die besonders zinsgünstige
  langfristige Finanzierung von komplexen Investitionen zur CO2-
  Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbau-
  bestandes mit einem CO2- Einsparungseffekt von mindestens 40 kg/m2
  Wohnfläche.
Ø CO2-Minderungsprogramm der KfW für die alten Länder: Es werden
  vom Bund Zuschüsse an die KfW bereitgestellt, mit denen eine bis zu
  2%ige Zinsverbilligung für Kredite in einer 1. Tranche mit einem
  Volumen von 0,5 Mrd. Euro zur Durchführung von Wärmedämmmaßnahmen
  und zur Heizungserneuerung im Gebäudebestand der alten Länder
  (einschl. West-Berlin) finanziert wird (z.B. Maßnahmen zur
  Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle, Installation
  von Brennwertkesseln oder Niedrigtemperatur-Kesseln, Nutzung
  Erneuerbarer Energien durch Installation von Wärmepumpen,
  solarthermischen Anlagen, Photovoltaikanlagen, Errichtung und
  Ersterwerb von Energiesparhäusern und Passivhäusern usw).
Ø Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien:
  Darlehen wer-den hiernach gewährt für große Biomasseanlagen,
  Biogasanlagen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Das
  Marktanreizprogramm knüpft an das Förderprogramm Erneuerbare
  Energien der KfW an. Die Kredite werden durch das Marktanreiz-
  programm zusätzlich verbilligt. Die Darlehensnehmer erhalten einen
  Schuldenerlass auf das ausgereichte Darlehen.
4. Steuervergünstigungen
Ø Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung im
  Nahverkehr (Einnahmenausfälle für den Staat: 570 Mio Euro)
Ø Kfz-Steuerbefreiung für Busse und Anhänger für den
  Linienverkehr: zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
  (Einnahmenausfälle für den Staat: 90 Mio Euro)
Ø Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge im kombinierten Schienen-
  Straßen-Verkehr
Ø Kfz-Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge (Einnahmenausfälle
  für den Staat: 1 Mio Euro)
Ø Mineralölsteuervergünstigung für Flüssiggas/Erdgas für
  Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr (Einnahmenausfälle für den Staat:
  20 Mio Euro)
Ø Befreiung aller Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer
  (betrifft sämtliche Bioheizstoffe, Biogas, synthetisches Benzin und
  Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol)
Ø Mineralölsteuerbegünstigung für den ÖPNV (Einnahmenausfälle
  für den Staat: 61 Mio Euro)
Ø Steuervergünstigung für Strom im Schienenbahnverkehr
  (Einnahmenausfälle für den Staat: 160 Mio Euro)
Ø Gewinnsteuerermäßigung für Wasserkraftwerke(Körperschafts-
  steuervergünstigung): dient der Förderung des Baus von
  Wasserkraftwerken (Einnahmen-ausfälle für den Staat: 1 Mio Euro)
Ø Steuerfreiheit für Jobtickets
Ø Erhöhte Absetzungen für bestimmten Modernisierungs- und
  Instandsetzungsaufwand nach § 7h EStG (steuersatzabhängige
  Einkommenssteuervergünstigung): fördert die Modernisierung von
  Altbausubstanz (Einnahmenausfälle für den Staat: 21 Mio Euro)
Ø Und dann noch: Ökologische Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3, 4
  EigZulG (steuersatzunabhängige Einkommenssteuervergünstigung,
  Einnahmenausfälle für den Staat: 111 Mio Euro). Anmerkung: DUH
  lehnt Eigenheimzulage als ökologisch kontraproduktiv ab; diese
  Förderung sollte deshalb unabhängig von der Eigenheimzulage im
  Fall von Sanierungen oder Neubauten gewährt werden.
5. Indirekte Förderung aus EEG und KWKG
Die Förderung von Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare
Energien Gesetz (EEG) sind keine Subventionen, sondern werden
verursachergerecht von den Energieverbrauchern aufgebracht. Auch sie
stehen unter schwarz-gelb auf dem Prüfstand. Ebenso verhält es sich
im Fall der umweltschonenden, gekoppelten Erzeugung von Strom und
Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung.
6. Förderung des ökologischen Landbaus
Die Finanzierung der Förderprogramme für den ökologischen Landbau
teilen sich EU, Bund und Länder. Auch sie stehen zur Disposition,
wenn sich die Kirchhof`sche Vorstellungen durchsetzen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 
78315 Radolfzell, Tel.: 07732 / 9995-0, Fax: 07732 / 9995-77, mobil 
0171 / 3649170, e-Mail:  resch@duh.de 
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:  
rosenkranz@duh.de

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