Verschärfte Risikobewertung für TFA-bildende Pestizide: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Zulassung von Pestizid Joystick ein
Berlin (ots)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit verschärft gesundheitliche Risikobewertung für Trifluoressigsäure
- DUH leitet rechtliche Schritte gegen TFA-bildendes Pestizid Joystick vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ein
- DUH fordert sofortigen Zulassungsstopp für alle TFA-bildenden Pestizide
Anlässlich der Verschärfung der gesundheitlichen Risikobewertung von Trifluoressigsäure (TFA) durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Zulassung des Pestizids Joystick ein, welches aus Sicht der DUH TFA bildet. Das im Ackerbau eingesetzte Herbizid enthält den Wirkstoff Diflufenican, der laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Umwelt unter anderem zu TFA abgebaut wird. Die DUH fordert zudem den umgehenden Widerruf aller Zulassungen für TFA-bildende Pestizide.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die neue gesundheitliche Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist ein klares Alarmsignal. TFA kann unsere Gesundheit gefährden, reichert sich dauerhaft in der Umwelt an und lässt sich aus dem Trinkwasser praktisch nicht mehr entfernen. Trotzdem geht die Bundesregierung nicht gegen gesundheitsgefährdende Pestizide vor, die bei ihrer Anwendung immer neue Mengen der Ewigkeitschemikalie TFA freisetzen. Das ist verantwortungslos. Die zuständigen Behörden dürfen nicht weiter abwarten, bis unser Grund- und Trinkwasser noch stärker belastet ist. Sie müssen die Zulassungen für das Pestizid Joystick und alle weiteren TFA-bildenden Pestizide umgehend zurückziehen. Der Schutz unserer Gesundheit und unseres Wassers muss Vorrang vor den Lobby-Interessen der Pestizidindustrie haben. Die weitere Verbreitung von TFA muss gestoppt werden: Mit unserer Klage gegen die Zulassung des TFA-bildenden Pestizids Joystick erhöhen wir den Druck."
Hintergrund der Neubewertung durch die EFSA sind unter anderem Hinweise darauf, dass TFA den Spiegel des Schilddrüsenhormons Thyroxin verändern kann. Zugleich sieht die EFSA weiteren Forschungsbedarf hinsichtlich möglicher langfristiger gesundheitlicher Folgen, darunter Krebsrisiken sowie Auswirkungen auf das Immunsystem.
Hintergrund:
Die DUH führt vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig derzeit mehrere Gerichtsverfahren mit dem Ziel, die Zulassungen TFA-bildender Pestizide aufheben zu lassen. Darüber hinaus geht die DUH gegen weitere Zulassungsentscheidungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie gegen unzureichende Maßnahmenprogramme in sechs großen deutschen Flussgebietseinheiten vor.
Die für die Risikobewertung von Chemikalien zuständige Europäische Chemikalienagentur hat TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B für Entwicklungsschäden sowie als sehr persistent und sehr mobil bewertet. Demnach kann TFA das Kind im Mutterleib schädigen und vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
TFA gehört zur Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und ist äußerst langlebig und mobil. Die Chemikalie wurde bereits nahezu flächendeckend im deutschen Grundwasser nachgewiesen. Mit herkömmlichen Verfahren der Trinkwasseraufbereitung lässt sie sich nicht oder nur unzureichend entfernen.
Links:
- Zum Hintergrundpapier: https://l.duh.de/p251022
- Übersicht der Pestizidklagen der DUH: www.duh.de/informieren...izidklagen
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen & Klinger
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