Verbot von Einweg-Verpackungssteuer in Nordrhein-Westfalen gescheitert: Initiative begrüßt Entscheidung des Landtags und fordert Unterstützung für Kommunen bei der Verpackungssteuereinführung
Berlin (ots)
- FDP-Antrag war im Landtag gescheitert: Initiative Verpackungswende, ein Bündnis aus 25 Umweltorganisationen, Verbänden und Unternehmen der Mehrwegwirtschaft, fordert Landesregierungen auf, Kommunen durch Satzungsvorlagen bei Einführung von Verpackungssteuern zu unterstützen
- Neues Rechtsgutachten im Auftrag der DUH zeigt, wie Kommunen ihre Steuersatzung rechtssicher und wirksam ausgestalten können, um Einwegverpackungsmüll zu reduzieren
Der Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) hat heute einen Antrag der FDP für ein Verbot kommunaler Verpackungssteuern abgelehnt. Somit haben Kommunen in NRW weiterhin die Möglichkeit, mit Verpackungssteuern gegen Einwegmüll im öffentlichen Raum vorzugehen und dadurch Mehrweglösungen gezielt zu stärken. Die Initiative Verpackungswende, bestehend aus 25 Umweltorganisationen, Unternehmen und Verbänden, darunter die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der WWF, der Mehrwegverband Deutschland, Recup und Vytal, begrüßt diese Entscheidung. Ein pauschales Landesverbot von Einweg-Verpackungssteuern, wie es in Bayern beschlossen wurde, wäre ein Rückschritt für kommunale Selbstverwaltung, Umweltschutz und die Modernisierung der Abfallpolitik in NRW gewesen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Kommunen müssen angesichts hoher Umweltbelastungen sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten in ihren Straßen gegen Einwegmüll vorgehen dürfen. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht unlängst bestätigt. Kommunale Verpackungssteuern sind das bisher wirkungsvollste umwelt- und ordnungspolitische Instrument für weniger Takeaway-Einwegmüll und den Ausbau von umweltfreundlichen Mehrwegsystemen in Städten. Wir rufen alle Landesregierungen und die kommunalen Spitzenverbände auf, Kommunen bei der Einführung kommunaler Einwegverpackungssteuern zu unterstützen, etwa durch Satzungsvorlagen und Leitlinien zur effizienten Umsetzung von Verpackungssteuern."
Die Einweg-Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ist das bisher bekannteste Beispiel für den Erfolg kommunaler Verpackungssteuern. Deren Zulässigkeit hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde durch McDonald's am 22. Januar 2025 höchstrichterlich bestätigt. Bislang orientieren sich Kommunen deshalb bei der Einführung entsprechender Regelungen an der Tübinger Steuersatzung. Ein Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der DUH gibt Kommunen nun Empfehlungen, wie eine an Tübingen angelehnte Einweg-Verpackungssteuersatzung weiterentwickelt und auch ohne bestimmte dort vorgesehene Ausnahmeregelungen, wie für Lieferdienste, Drive-Ins oder Veranstaltungen, rechtssicher mit einer besonders hohen Wirkung für weniger Einwegmüll ausgestaltet werden kann.
"Die heutige Entscheidung des NRW-Landtags stärkt nicht nur Kommunen in ihrer Selbstverwaltung, sondern ist auch ein wichtiges Signal an Unternehmen, die bereits Investitionen in Mehrweg planen beziehungsweise getätigt haben, um ihren Beitrag zu sauberen und lebenswerten Städten zu leisten. Tübingen hat seit der Steuereinführung die meisten mehrwegnutzenden Gastronomiebetriebe Deutschlands in Relation zur Bevölkerung. 73 Prozent der durch die Tübinger Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz in 2025 befragten Gastronomiebetriebe gaben an, ihren Verbrauch von Einwegverpackungen wegen der Steuer signifikant reduziert zu haben. Nur ein flächendeckendes Angebot ermöglicht es, Mehrweg unkompliziert in den Alltag einzubauen und Einwegmüll zu vermeiden", erklärt André Pietzke, Vorstand des Mehrwegverbands.
Hintergrund:
Die Initiative Verpackungswende ist ein Bündnis von 25 Umweltorganisationen, Verbänden und Unternehmen. Sie tritt für kommunale Verpackungssteuern als wirksames Mittel zur Reduzierung von Einwegmüll, der Förderung von Mehrweg und Stadtsauberkeit ein.
Die Initiative setzt sich zusammen aus: Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., Bundesverband des deutschen Getränkegroßhandels e.V., CircleCube GmbH, Deutsche Umwelthilfe e.V., Exit Plastik - Zivilgesellschaftliches Bündnis für Wege aus der Plastikkrise, FairCup GmbH, Greenpeace e.V., GRÜNE LIGA Berlin e.V., KeepIn, Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V., Mehrwegverband Deutschland e.V., Mach Mehrweg Pool e.V., Pro Mehrweg Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V., reCup GmbH, Refrastructure - Stiftung für digitale Mehrweginfrastruktur gGmbH, rehab republic e.V., Relevo GmbH, Stiftung Initiative Mehrweg, Sykell GmbH, Verband des deutschen Getränke-Einzelhandels e.V., VYTAL Global GmbH, WECARRY GmbH, WWF Deutschland, Zero Waste Germany e.V., Zero Waste e.V.
Links:
- Mehr Informationen zur Initiative: www.initiative-verpackungswende.de
- Den DUH-Leitfaden zur Satzungsausgestaltung von Einweg-Verpackungssteuern finden Sie am Ende dieser Seite zum Download: https://l.duh.de/p260508
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
André Pietzke, Vorstand Mehrwegverband
0176 24616740, andre.pietzke@mehrwegverband.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell