Deutsche Umwelthilfe zum Reparaturgesetz: "Umweltminister Schneider verpasst Chance zur starken Förderung von Reparaturen und muss dringend nachbessern"
Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das gestern im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Förderung von Reparaturen als verpasste Chance, um Reparaturen für die breite Bevölkerung ausreichend attraktiv und bezahlbar zu machen. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben der Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" nur halbherzig um und verzichtet auf besonders wirksame Maßnahmen zur Förderung von Reparaturen für Elektrogeräte wie einen bundesweiten herstellerfinanzierten Reparaturbonus.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Barbara Metz:
"Hohe Kosten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es darum geht, Elektrogeräte zu reparieren und länger zu nutzen. Mit der angekündigten Umsetzung der EU-Richtlinie zum 'Recht auf Reparatur' hat Umweltminister Carsten Schneider eine große Chance verpasst, Reparaturen endlich in der Breite bezahlbar zu machen. Wir fordern die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus, durch den Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der Reparaturkosten erstattet bekommen können. Der Bonus könnte nach französischem Vorbild aus Herstellerbeiträgen finanziert werden und würde so zu keinen zusätzlichen öffentlichen Ausgaben führen. Erfolgreiche Programme für einen Reparaturbonus in Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Berlin zeigen, welchen wirksamen Beitrag ein Reparaturbonus für den Ressourcen- und Klimaschutz leisten kann. Fest steht: Das Reparaturgesetz muss dringend nachgebessert werden."
Hintergrund:
Bis zum 31. Juli 2026 muss Deutschland die Regelungen aus der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umsetzen. Ab dann müssen Hersteller von z.B. Waschmaschinen, Kühlschränken oder Smartphones diese zu einem angemessenen Preis reparieren, der nicht von der Reparatur abschreckt. Des Weiteren müssen sie Ersatzteile und Werkzeuge bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht technisch behindern.
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