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Münchner Luft macht krank - Deutsche Umwelthilfe verklagt bayerische Landesregierung

Berlin (ots)

DUH fordert das bayerische Umweltministerium zur Anpassung des Luftreinhalteplans in München auf - Bisherige Bemühungen greifen immer noch zu kurz - Besonders bei Stickstoffdioxiden nach wie vor drastische Überschreitungen der Grenzwerte

Weil die geltenden Grenzwerte gesundheitsschädlicher und klimawirksamer Luftschadstoffe in der Landeshauptstadt nach wie vor nicht eingehalten werden, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat eingereicht (VG München Az.: M 1 K 12.1046). Angesichts der zahlreichen Überschreitungen fordert die Umweltschutzorganisation die bayerische Landesregierung auf, den bisherigen Luftreinhalteplan entsprechend anzupassen. Dieser gilt für die bayerische Landeshauptstadt seit Dezember 2004 und wurde insgesamt vier Mal weitergeführt. Trotzdem werden immer noch unzulässige Überschreitungen der Grenzwerte gemessen, die nach der Prognose der Behörden mit den bisher gewählten Maßnahmen selbst im Jahr 2015 noch bestehen sollen.

"Der Freistaat Bayern muss endlich Farbe bekennen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von München müssen die gewählten Maßnahmen zur Luftreinhaltung so ausgewählt werden, dass die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich erzielt wird und nicht irgendwann in unbekannter Zukunft", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Allein 2011 verzeichnete die Messstation in der Landshuter Allee 48 Überschreitungstage für Feinstaub (PM10). Das sind dreizehn mehr als gesetzlich pro Jahr erlaubt. Noch dramatischere Werte wurden für Stickstoffdioxid NO2 gemessen. An der Landshuter Allee lag der Wert 45 µg/cbm, am Stachus 36 µg/cbm und an der Prinzregentenstraße 21 µg/cbm über dem erlaubten Grenzwert von 40 µg/cbm.

Nach Auffassung der DUH handelt Bayern gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern unverantwortlich. Die Umweltschutzorganisation betonte, dass sowohl eine Verbesserung des Öffentlichen Nahverkehrs, als auch eine Verschärfung der Umweltzonenregelung dringend notwendig seien. Es sei unverständlich, warum zwar der Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone erklärt wird, nicht aber der Mittlere Ring selbst, der im Bereich der Landshuter Allee eine der schmutzigsten Straßen Deutschlands ist. Unverständlich sei auch, warum die Umweltzone nicht vergrößert wird. Nötig wäre darüber hinaus eine Filterpflicht für Baumaschinen innerhalb Münchens, die zu den wichtigsten Emittenten von gesundheitsschädlichem Dieselruß gehören. Auch eine flächendeckende Nachrüstung von Linienbussen mit Partikelfiltern sei bei den in München gemessenen Luftwerten unausweichlich. Oberstes Gebot in allen Fällen müsse zudem eine konsequente Kontrolle der Regelungen sein. Dies ist insbesondere bei der Umweltzone immer noch nicht der Fall.

"Es hat sich deutlich gezeigt, dass man dem Ziel nicht näher kommt, wenn man auf Sparflamme kocht - die Messungen zeigen Rotalarm. Da das Land untätig bleibt, sieht sich die DUH verpflichtet, drastischere Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund haben wir in dieser Woche Klage gegen die Bayerische Landesregierung eingereicht", erklärte Jürgen Resch.

Bereits in den Jahren 2005 bis 2007 hatte die Deutsche Umwelthilfe den damals an der Landshuter Allee wohnhaften Dieter Janecek in seiner Klage für die Umsetzung von sofort wirksamen Maßnahmen für die Verbesserung der Luftqualität unterstützt. In diesem Zusammenhang wurde damals vom Europäischen Gerichtshof das einklagbare "Recht auf saubere Luft" bestätigt. Der richterliche Entscheid hatte unter anderem zu einem Verbot für den LKW-Transit sowie zur Einführung der Umweltzone in München geführt. Diese gilt jedoch nicht für die am stärksten belastete Straße, die Landshuter Allee. "Es ist nicht akzeptabel, dass hoch belastete Teile der Innenstadt nach wie vor nicht in eine wirksame Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Wir sehen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, die von den Verantwortlichen nach wie vor nicht genutzt werden", ergänzt Dr. Remo Klinger, Anwalt der DUH.

Richtig umgesetzte Umweltzonen sind ein geeignetes Instrument zur Verringerung verkehrsbedingter Partikelbelastung. Nicht nur die Gesamtreduktion des PM10-Feinstaubs ist gesundheitlich entscheidend, sondern die Reduktion des hoch-giftigen Dieselrußanteils im Feinstaub. Dieser Anteil wird durch Umweltzonen nachweislich erheblich reduziert. Umfragen der DUH haben ergeben, dass Umweltzonenkontrollen in München auch im Jahr 2011 nur halbherzig erfolgten. Auch gibt es für Baumaschinen, die örtlich bis zu 30 Prozent der Belastungen verursachen, keine Auflagen zum Einsatz von Partikelfiltern.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
E-Mail: klinger@geulen.com

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01511 6225862, Tel.: 030 240086772,
E-Mail: saar@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0151 550 17 009, E-Mail: eckold@duh.de

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