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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbraucherschutzministerium durch

Berlin (ots)

Bundesrichter stärken Recht der Verbraucher auf
Umweltinformationen -Behörden müssen Gerichten Verwaltungsakten 
ungeschwärzt überlassen - BMELV stufte Belastung von kartonverpackten
Fruchtsäften mit Druckchemikalie ITX als Betriebsgeheimnis ein - 
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert verbraucherfreundlichere 
Auslegung des Umweltinformationsrechts - Aktuell DUH-Klage wegen 
Betrugsfiltern gegen Minister Tiefensee anhängig
Berlin, 20. November 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat
die Bundesregierung aufgefordert, ihre restriktive 
Informationspolitik gegenüber den Verbrauchern grundlegend zu ändern.
Dazu seien im Einzelfall nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. 
Vielmehr müsse das geltende Umweltinformationsrecht nur korrekt 
angewandt werden. Zukünftig solle sich die Bundesregierung dabei an 
den berechtigten Interessen der Verbraucher orientieren und nicht wie
bisher einseitig an denen der Industrie.
Anlass ist eine Grundsatzentscheidung des 
Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 20 F 2.08) im Zusammenhang mit
der Belastung von kartonverpackten Frucht- und Gemüsesäften mit der 
Druckchemikalie ITX, die vor allem im ersten Halbjahr 2006 
Schlagzeilen gemacht hatte. Damals hatte die DUH gegen das vom 
heutigen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) 
geführte Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (BMELV) auf Herausgabe von Daten zur ITX-Belastung 
von Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen geklagt und 
parallel die Bevölkerung über von der DUH veranlasste Untersuchungen 
über hoch belastete Kartongetränke informiert.
Das Ministerium hatte die Informationsgewährung unter dem Hinweis 
verweigert, dass die Belastung eines Lebensmittels mit 
Druckchemikalien ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Herstellers
darstelle. Auf die anschließende Anordnung des Gerichts, die 
Verwaltungsakten zur Überprüfung vorzulegen, reichte das 
Seehofer-Ministerium lediglich Unterlagen ein, die in wesentlichen 
Passagen geschwärzt waren. Nach dem Oberverwaltungsgericht 
Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht dieser 
Praxis mit seiner Grundsatzentscheidung ein Ende bereitet. Zum Schutz
des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz sei es notwendig, dem 
Gericht ungeschwärzte Akten vorzulegen, in die auch der Kläger 
Einsicht nehmen kann, urteilten die Bundesverwaltungsrichter.
"Wir sehen das Urteil mit einem weinenden und einem lachenden 
Auge", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Einerseits seien
große Mengen ITX-belasteter Säfte in farbigen 
Getränkekartonverpackungen, die 2006 nicht nach Stichproben der DUH 
aus den Regalen der Lebensmittel-Discounter entfernt worden waren, 
"durch die Kehlen der Verbraucherinnen und Verbraucher entsorgt" 
worden. Verantwortlich dafür war das Seehofer-Ministerium, das 2006 
unter Missachtung seines Auftrags jede Mithilfe bei der 
Verbraucheraufklärung verweigerte. In der Folge blieben zahlreiche 
hoch belastete Gemüse- und Fruchtsäfte in Getränkekartons unentdeckt,
von denen das Ministerium und Minister Seehofer Kenntnis hatten. 
Andererseits stärke "das Urteil für die Zukunft eindeutig die 
Informationsrechte der Verbraucher". Rechtswidrig habe Seehofer mit 
den Schwärzungen selbst dem Gericht die Möglichkeit einer eigenen 
Urteilsbildung über den Sachverhalt verweigert.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bürgerrecht auf 
Umweltinformation gestärkt", erklärte der Berliner Umweltanwalt Dr. 
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vor dem 
Bundesverwaltungsgericht vertreten hatte. "Niemand anderes als ein 
Gericht kann darüber entscheiden, ob ein Informationsanspruch zu 
Recht geltend gemacht wird. Die Auffassung des BMELV, diese 
Entscheidung in eigener Machtvollkommenheit selbst treffen zu können 
und dem Gericht nur geschwärzte Unterlagen zu übersenden, ist 
überholt."
Resch forderte Seehofer-Nachfolgerin Ilse Aigner (CSU) und ihre 
Kabinettskollegen auf, "diese höchstrichterliche Entscheidung 
aufmerksam zu studieren und zum Anlass für eine grundlegende 
Kehrtwende in ihrer Informations- und Verbraucherschutzpolitik zu 
nehmen". Zwar komme der Spruch der Bundesverwaltungsrichter für den 
ITX-Skandal viel zu spät. Trotzdem sei das Urteil "brandaktuell".  So
verweigere Bundesverkehrsminister Tiefensee schon seit Monaten von 
der DUH auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes erbetene 
Auskünfte über die aktuelle Zahl der in Pkw eingebaute, nicht 
funktionstüchtige Betrugs-Partikelfiltersysteme des Herstellers GAT. 
Gegen die Auskunftsverweigerung ist eine DUH-Klage beim 
Verwaltungsgericht Schleswig anhängig.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728-0, Mobil: 0171
2435458, Fax: 030 884728-10, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 017 15660577, Tel.: 030 2400867-0,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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