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KAP Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 27. August 2010, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

Tagesordnung

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009 DER KAP BETEILIGUNGS-AG UND DES KAP-KONZERNS EINSCHLIEßLICH DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB SOWIE VORLAGE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS.

Beschlussfassung über die Verwendung des  Bilanzgewinns  aus  dem  Geschäftsjahr
  2009.


|Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem|      |                    |
|ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember    |      |56.239.299,92 Euro  |
|2009 in Höhe von                               |      |                    |
|eine Dividende in Höhe von 2,00 Euro je        |      |                    |
|Stückaktie,                                    |      |                    |
|insgesamt also                                 |      |13.248.892,00 Euro  |
|auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag |      |                    |
|in Höhe von                                    |      |42.990.407,92 Euro  |
|auf neue Rechnung vorzutragen.                 |      |                    |


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.



  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
  das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.


  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
  Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.



Beschlussfassung über die Sitzverlegung; Satzungsänderung.


  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:


      Der Sitz der Gesellschaft wird von Stadtallendorf nach Fulda verlegt.


      § 1 Abs. 2 der Satzung ("Firma, Sitz und Geschäftsjahr") wird  wie  folgt
  neu gefasst:
      "(2) Sitz der Gesellschaft ist Fulda."

Beschlussfassung über die Vertretungsregelung; Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 6
                           Vertretung der Gesellschaft
        (1) Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten
             a) durch ein Mitglied des Vorstands, wenn ihm der Aufsichtsrat die
                Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat oder wenn der Vorstand
                aus nur einer Person besteht, oder
             b) durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam, oder
             c) durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem
                Prokuristen.
        (2) Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von den
           Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien. § 112 AktG bleibt
           unberührt."

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten. Im Hinblick darauf soll die Satzung der Gesellschaft an diese neue Rechtslage angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) § 14 Abs. 2 der Satzung ("Ort und Einberufung") wird wie folgt neu gefasst:

"(2)   Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand  und
        in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat  oder  eine
        Aktionärsminderheit. Die Hauptversammlung ist mit der gesetzlichen Frist
        einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert  sich  um  die  Tage  der
        Anmeldefrist (§ 15 Abs. 1 der Satzung)."


      § 14 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

      b)    § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"§ 15 Teilnahme und Stimmrecht

1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung  des  Stimmrechts
        sind nur diejenigen  Aktionäre  berechtigt,  die  sich  in  Textform  in
        deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung
        zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung  des  Stimmrechts
        durch Vorlage eines in Textform in  deutscher  oder  englischer  Sprache
        erstellten Nachweises über den  Anteilsbesitz  durch  das  depotführende
        Institut nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf  den  Beginn  des
        21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die  Anmeldung  und  der
        Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter  der  in  der
        Einberufung  mitgeteilten  Adresse  mindestens  sechs   Tage   vor   der
        Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand  kann  in  der  Einberufung  eine
        kürzere, in Tagen zu bemessene Frist vorsehen. Der Tag  der  Versammlung
        und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.


     2) In  der  Hauptversammlung  gewährt  jede  Stückaktie  eine  Stimme.  Das
        Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der
        Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung  gegenüber
        der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der  Widerruf  kann  auch  durch
        persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.  In
        der Einberufung kann eine Erleichterung der  Textform  bestimmt  werden.
        § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr  als  eine
        Person,  so  kann  die  Gesellschaft  eine  oder  mehrere   von   diesen
        zurückweisen."

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

Der    Aufsichtsrat    schlägt    vor,    die    PKF     Deutschland     GmbH,
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,  Oldenburg,  zum  Abschlussprüfer   und   zum
  Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die Ausübung des stimmrechts

ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS SIND SÄMTLICHE AKTIONÄRE BERECHTIGT, DIE SICH IN TEXTFORM IN DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE ANGEMELDET UND DER GESELLSCHAFT IHRE BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME NACHGEWIESEN HABEN. ZUM NACHWEIS REICHT EIN IN TEXTFORM ERSTELLTER BESONDERER NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES DURCH DAS DEPOTFÜHRENDE INSTITUT IN DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE AUS. DER NACHWEIS HAT SICH AUF DEN BEGINN DES 6. AUGUST 2010 (NACHWEISSTICHTAG) ZU BEZIEHEN.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
      c/o Commerzbank AG
      ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
      60261 Frankfurt am Main
      Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
      E-Mail:  ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com

spätestens am Freitag den 20. August 2010, bis 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

DER NACHWEISSTICHTAG IST DAS ENTSCHEIDENDE DATUM FÜR DEN UMFANG UND DIE AUSÜBUNG DES TEILNAHME- UND STIMMRECHTS IN DER HAUPTVERSAMMLUNG. IM VERHÄLTNIS

ZUR GESELLSCHAFT GILT  FÜR  DIE  TEILNAHME  AN  DER  HAUPTVERSAMMLUNG  ODER  DIE
AUSÜBUNG  DES  STIMMRECHTS  ALS   AKTIONÄR   NUR,   WER   EINEN   NACHWEIS   DES
ANTEILSBESITZES   ZUM   NACHWEISSTICHTAG   ERBRACHT   HAT.   VERÄNDERUNGEN    IM

AKTIENBESTAND NACH DEM NACHWEISSTICHTAG HABEN HIERFÜR KEINE BEDEUTUNG. AKTIONÄRE, DIE IHRE AKTIEN ERST NACH DEM NACHWEISSTICHTAG ERWORBEN HABEN, KÖNNEN SOMIT NICHT AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN. AKTIONÄRE, DIE SICH ORDNUNGSGEMÄß ANGEMELDET UND DEN NACHWEIS ERBRACHT HABEN, SIND AUCH DANN ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS BERECHTIGT, WENN SIE DIE AKTIEN NACH DEM NACHWEISSTICHTAG VERÄUßERN. DER NACHWEISSTICHTAG

HAT  KEINE  AUSWIRKUNGEN  AUF  DIE  VERÄUßERBARKEIT  DER  AKTIEN  UND  IST  KEIN
RELEVANTES DATUM FÜR EINE EVENTUELLE DIVIDENDENBERECHTIGUNG.

verfahren für die stimmabgabe durch bevollmächtigte

AKTIONÄRE KÖNNEN IHR STIMMRECHT IN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AUCH  DURCH
EINEN    BEVOLLMÄCHTIGTEN,    Z.    B.    EIN    KREDITINSTITUT    ODER     EINE
AKTIONÄRSVEREINIGUNG,  AUSÜBEN  LASSEN.  AUCH  IN  DIESEM  FALL  BEDARF  ES  DER
FRISTGERECHTEN ANMELDUNG DURCH DEN AKTIONÄR ODER DEN BEVOLLMÄCHTIGTEN  NACH  DEN
VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der  Bevollmächtigung
gegenüber  der  Gesellschaft  bedürfen  der  Textform.  Die  Vollmacht  ist  der
Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte  E-Mail  Adresse
zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular  auf
der  Eintrittskarte  verwenden,  die  sie  von  ihrem  depotführenden   Institut
erhalten.

Ausnahmen    vom     Textformerfordernis     können     für     Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen  gleichgestellte  Personen  oder  Institutionen

bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen

in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts  erteilt  werden.  Ohne
diese Weisungen ist die  Vollmacht  unzulässig.  Die  Stimmrechtsvertreter  sind
verpflichtet,    weisungsgemäß    abzustimmen.     Diese     Vollmachten     und

Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 26. August 2010 bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:

KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
      Rheinstraße 19
      35260 Stadtallendorf
      Telefaxnummer: +49 (0)6428 705-304
      E-Mail:  office@kap.de

unter  Verwendung  der   hierfür   vorgesehenen   Formulare,   die   unter   der

Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

DIE WEITERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND EINZELHEITEN ÜBER DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß § 121 ABS. 3 ZIFFER 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG STEHEN DEN AKTIONÄREN VON DER EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT UNTER WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUR VERFÜGUNG.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 27. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 12. August 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT

FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ALSBALD NACH DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ÜBER DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UNTER WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUGÄNGLICH:

- der Inhalt dieser Einberufung,
    -  eine  Erläuterung,  wenn  zu  einem  Gegenstand  der  Tagesordnung   kein
      Beschluss gefasst werden soll,
    - die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
       ? der Jahresabschluss,
       ? der Konzernabschluss,
       ? der Lagebericht,
       ? der Konzernlagebericht,
       ? der Bericht des Aufsichtsrats,
       ? der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach  §§ 289  Abs.
         4 und 315 Abs. 4 HGB,
    - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
    -  die  Formulare,  die  für  die  Erteilung   einer   Vollmacht   für   die
      Hauptversammlung verwendet werden können und
    -  nähere  Erläuterungen  zu  den  Rechten  der  Aktionäre:  Ergänzung   der
      Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung  unter  der  gleichen

Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der aktien und stimmrechte

DAS GRUNDKAPITAL DER GESELLSCHAFT BETRÄGT ZUM ZEITPUNKT DER BEKANNTMACHUNG DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER 17.223.559,60 EURO UND IST IN 6.624.446 AUF DEN INHABER LAUTENDE STÜCKAKTIEN MIT EINEM ANTEILIGEN BETRAG AM GRUNDKAPITAL VON JE 2,60 EURO UND MIT EINER STIMME JE STÜCKAKTIE EINGETEILT. DIE GESELLSCHAFT HÄLT KEINE EIGENEN AKTIEN. DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DIESER

HAUPTVERSAMMLUNG  IM  ELEKTRONISCHEN  BUNDESANZEIGER   BETRÄGT   DEMENTSPRECHEND
6.624.446.

BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG

DIE   EINBERUFUNG   DER   HAUPTVERSAMMLUNG,   IHRE    TAGESORDNUNG    UND    DIE

BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SIND IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER IN DER GESAMTEN EUROPÄISCHEN UNION BEKANNTGEMACHT WORDEN.

Stadtallendorf, den 21. Juli 2010

KAP Beteiligungs-AG Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de

Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
WKN: 620840
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

Original-Content von: KAP Beteiligungs-AG, übermittelt durch news aktuell

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