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BattDG: Neue Handlungspflichten fordern Hersteller in 2026

BattDG: Neue Handlungspflichten fordern Hersteller in 2026

  • Ab 15. Januar 2026: Anpassung bestehender Batterieregistrierungen erforderlich
  • Bitkom Compliance Solutions reagiert mit aktualisierten Angeboten und kostenfreien Sprechstunden

Berlin, 06. Januar 2026. Am 7. Oktober 2025 ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) offiziell in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und ergänzt die bereits seit Februar 2024 geltende EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

„Die gesetzliche Lage rund um das BattDG bleibt dynamisch und fordert Hersteller zum schnellen Handeln auf. Bei Bitkom Compliance Solutions unterstützen wir unsere Kunden mit einem Rundum-Beratungsangebot und langjähriger Expertise, welche sich Dank unseres Netzwerkes hautnah am politischen Geschehen bewegt“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH.

Diese Neuerungen beinhaltet das BattDG

Während die EU-Batterieverordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, schafft das BattDG zusätzliche Klarheit und neue Strukturen in Deutschland. Es konkretisiert Zuständigkeiten, ergänzt Vorgaben oder weicht in einigen Bereichen bewusst von der EU-Verordnung ab. Ziel ist es, die Umsetzung in der Praxis effizienter zu gestalten – tatsächlich ergeben sich aber auch neue bürokratische Anforderungen:

  • Die Rücknahme alter Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien erfolgt künftig zentral über eine koordinierte Abholung durch die stiftung ear.
  • Der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die EU-Batterieverordnung und das BattDG wird neu definiert. Online-Marktplätze sind hierbei nicht verpflichtet, Händler auf EPR-Compliance für Batterien zu prüfen oder zu sanktionieren.
  • Die Einführung einer sichtbaren Entsorgungsgebühr (Visible Fee) am Verkaufspreis – in anderen Ländern teilweise üblich – wird in Deutschland unterbunden.
  • Bestehende Batterieregistrierungen müssen von Seiten der Unternehmen bis zum 15. Januar 2026 durch weitere Informationen ergänzt werden
  • Für Starterbatterien bleibt ein Pfand von 7,50 Euro unabhängig vom chemischen System bestehen.

2026 kommt – Bitkom Compliance ist bereit

Um Unternehmen optimal unterstützen zu können, passt Bitkom Compliance Solutions sein Serviceangebot bereits mit Beginn des Jahres 2026 an die neuen Anforderungen des BattDG an. Dabei reichen die angebotenen Services von der ersten Kostenschätzung, über die Registrierung bis zur Entsorgung und Rücknahme.

Mit langjähriger Erfahrung und über 3.000 Firmenkunden begleiten die Expertinnen und Experten zudem bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen. Für Neu- wie Bestandskunden bietet Bitkom Compliance Solutions kostenfreie Sprechstunden an, in denen das Team aktuelle Entwicklungen vorstellt und Fragen beantwortet.

Einen Überblick über alle Angebote von Bitkom Compliance Solutions finden Sie hier.

Über Bitkom Compliance Solutions

Bitkom Compliance Solutions bietet Herstellern, Vertreibern und Importeuren von Elektrogeräten eine europaweite Compliance-Lösung für den Verkauf und die Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen nach dem ElektroG, der WEEE-Richtlinie, dem BattG sowie der VerpackV an.

Das Serviceangebot richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen – von Einzelunternehmern über kleine und mittelständische Betriebe bis hin zu Global Playern und Marktplätzen. Über 3.500 Firmen weltweit profitieren bereits von der langjährigen Erfahrung von Bitkom Compliance Solutions.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bitkom-compliance-solutions.com

Bei Fragen und Presseanliegen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

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10117 Berlin
Postfach 640144
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