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Photovoltaik auf dem Dach, günstiger Strom für die Mitglieder: Wie Genossenschaften doppelt profitieren können

Photovoltaik auf dem Dach, günstiger Strom für die Mitglieder: Wie Genossenschaften doppelt profitieren können
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Rielasingen-Worblingen (ots)

Steigende Strompreise belasten Wohnungsgenossenschaften und ihre Mitglieder gleichermaßen. Gleichzeitig bleiben viele Dachflächen ungenutzt, obwohl sie das Potenzial hätten, einen Teil des Strombedarfs direkt vor Ort zu decken. Mieterstrom- und Photovoltaikmodelle ermöglichen es Genossenschaften, selbst erzeugten Solarstrom an ihre Bewohner weiterzugeben. Das senkt nicht nur die Energiekosten für die Mitglieder, sondern kann auch die Wirtschaftlichkeit der Immobilien langfristig verbessern und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Genossenschaften können wirtschaftliche und soziale Interessen ideal verbinden. Mit Photovoltaik und Mieterstrom profitieren die Mitglieder von günstigem Strom, während vorhandene Dachflächen effizient genutzt werden. Nachfolgend erfahren Sie, warum gerade Wohnungsgenossenschaften besonders von Solarstrom profitieren können, welche wirtschaftlichen Modelle sich bewährt haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich die Investition langfristig rechnet.

Warum Genossenschaften besonders profitieren können

Wohnungsgenossenschaften nehmen bei der Nutzung von Solarenergie eine besondere Position ein. Einerseits verfügen sie als Immobilieneigentümer über die Dachflächen, andererseits vertreten sie die Interessen ihrer Mitglieder. Dadurch lassen sich wirtschaftliche und soziale Ziele miteinander verbinden: Während eine bislang ungenutzte Fläche einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen erhält, können die Bewohner Strom vom eigenen Dach beziehen, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen.

Hinzu kommt der langfristige Planungshorizont. Genossenschaften halten ihre Immobilien häufig über Jahrzehnte. Das passt zur Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage von 20 Jahren und mehr und ermöglicht es, energetische Maßnahmen langfristig in die Bestandsentwicklung einzubeziehen.

Neben möglichen wirtschaftlichen Vorteilen können Solaranlagen zudem zur Erreichung von Klimazielen beitragen. Auch angesichts wachsender Nachhaltigkeits- und ESG-Anforderungen gewinnt die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand an Bedeutung.

Eigeninvestition oder Betreibermodell?

Grundsätzlich kann eine Genossenschaft die Photovoltaikanlage selbst finanzieren und betreiben. Dadurch verbleiben die Erlöse weitgehend im eigenen Haus. Gleichzeitig bindet die Investition Kapital und bringt zusätzliche Aufgaben mit sich. Neben dem technischen Betrieb müssen unter anderem Messung, Abrechnung, Wartung und regulatorische Anforderungen organisiert werden.

Eine Alternative ist das Verpachtungs- beziehungsweise Betreibermodell. Dabei stellt die Genossenschaft ihre Dachfläche zur Verfügung, während ein externer Betreiber je nach Vertragsgestaltung Planung, Finanzierung, Bau und laufenden Betrieb übernimmt. Auch das Messkonzept und die Abrechnung des Mieterstroms können in dessen Verantwortungsbereich fallen. Im Gegenzug erhält die Genossenschaft eine vereinbarte Pacht, während ein Teil der Wertschöpfung beim Betreiber verbleibt.

Welches Modell sinnvoller ist, hängt deshalb vom Investitionsspielraum, den vorhandenen personellen und technischen Kompetenzen sowie vom jeweiligen Gebäudebestand ab.

Diese Voraussetzungen muss ein Projekt erfüllen

Nicht jede Dachfläche eignet sich für Photovoltaik. Zunächst müssen Statik und Dachzustand geprüft werden. Steht in absehbarer Zeit eine Sanierung an, sollte sie bei der Planung berücksichtigt werden, damit die Anlage nicht vorzeitig demontiert werden muss.

Daneben beeinflussen Ausrichtung, Verschattung und nutzbare Fläche den möglichen Ertrag. Für Mieterstrom ist außerdem entscheidend, wie viele Wohneinheiten versorgt werden können und wie hoch die voraussichtliche Stromabnahme innerhalb des Gebäudes ist. Bei kleinen Objekten kann der laufende Aufwand im Verhältnis zum Stromabsatz schnell zu hoch werden.

Ebenso müssen Netzanschluss und Zählerstruktur frühzeitig geklärt werden. Ein tragfähiges Messkonzept bildet die Grundlage dafür, erzeugte und verbrauchte Strommengen korrekt zu erfassen und abzurechnen. Gerade diese organisatorisch-regulatorische Ebene kann bei Mieterstromprojekten anspruchsvoller sein als die Installation der Photovoltaikanlage selbst.

Der langfristige Betrieb entscheidet mit

Mit der Inbetriebnahme der Anlage ist das Projekt nicht abgeschlossen. Über die gesamte Laufzeit müssen Strommengen erfasst, Rechnungen erstellt und Mieterwechsel berücksichtigt werden. Gleichzeitig fallen Wartungsaufgaben an, technische Störungen müssen behoben und Ansprechpartner für die Bewohner bereitgestellt werden.

Damit wird der laufende Betrieb zu einem wesentlichen Faktor für den Erfolg eines Mieterstromprojekts. Bei einer Eigeninvestition muss die Genossenschaft entsprechende Prozesse und Kompetenzen selbst aufbauen oder einzelne Leistungen vergeben. Bei einem Betreibermodell sollte dagegen vorab geklärt werden, welche Aufgaben der Partner dauerhaft übernimmt und wie die Verantwortlichkeiten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt sind.

Nicht jedes Dach ist wirtschaftlich sinnvoll

Trotz der grundsätzlich guten Voraussetzungen ist Photovoltaik kein Selbstläufer. Ein sanierungsbedürftiges Dach, eine ungeeignete Statik, starke Verschattung oder eine geringe nutzbare Fläche können gegen ein Projekt sprechen. Auch zu wenige Wohneinheiten oder eine niedrige Stromabnahme können dazu führen, dass ein Mieterstrommodell wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Deshalb sollten technische, wirtschaftliche und organisatorische Faktoren stets gemeinsam betrachtet werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, können Genossenschaften jedoch ihre besondere Struktur nutzen: Die Dachfläche erhält eine zusätzliche wirtschaftliche Funktion, während die Mitglieder von lokal erzeugtem Strom profitieren können. Auf diese Weise lassen sich langfristige Bestandsentwicklung, wirtschaftliche Interessen und der genossenschaftliche Gedanke miteinander verbinden.

Über Olaf Zeh und Philipp Zeh:

Olaf Zeh und Philipp Zeh sind die Geschäftsführer der Ärzteversorger GmbH, einem Tochterunternehmen der FW Faire Werte eG. Gemeinsam unterstützen sie niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in enger Zusammenarbeit mit deren Steuerberatern dabei, durch gezielte Photovoltaik-Investitionen steuerlich optimiertes Vermögen aufzubauen. Mehr Informationen unter: www.dieaerzteversorger.de

Pressekontakt:

Die Ärzteversorger GmbH
Schloßweg 11
78239 Rielasingen-Worblingen

Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de

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