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Patientensicherheit in Bayern ausbaufähig - Medizinischer Dienst Bayern unterstützt Betroffene bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Patientensicherheit in Bayern ausbaufähig - Medizinischer Dienst Bayern unterstützt Betroffene bei Verdacht auf Behandlungsfehler
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München, 30. Oktober 2025

Patientensicherheit in Bayern ausbaufähig - Medizinischer Dienst Bayern unterstützt Betroffene bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Der Medizinische Dienst Bayern hat 2024 insgesamt 2.199 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft. In rund jedem dritten Fall (33,7 Prozent) bestätigte sich ein Behandlungsfehler, wobei in 28,3 Prozent der Fälle damit auch ein Schaden verbunden war. Bei insgesamt 542 Fällen (24,6 Prozent) war der Behandlungsfehler kausal für den Schaden verantwortlich. Das geht aus der Jahresstatistik 2024 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.

Damit bleibt die Zahl der Behandlungsfehler mit kausalem Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden innerhalb der letzten Jahre im Freistaat auf einem gleichbleibenden Niveau. "Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar", stellt Dr. med. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern, fest. "Mit der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung trägt der Medizinische Dienste Bayern zu mehr Transparenz bei und setzt wichtige Impulse zur Verbesserung der Patientensicherheit."

Eine Behandlung muss angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht sein. Ist das nicht der Fall, sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler. Wenn der Fehler ursächlich für einen erlittenen Schaden ist, haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz. Der Medizinische Dienst Bayern prüft dies im Rahmen eines Sachverständigengutachtens.

Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs laut Adolph entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können. Die Gutachten des Medizinischen Dienstes Bayern helfen, dass Betroffene Gewissheit erlangen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.

Zentrale Ergebnisse aus der Jahresstatistik 2024 des Medizinischen Dienstes Bayern:

  • Die bestätigen Behandlungsfehlern lagen in 22 Prozent der Fälle im Verantwortungsbereich "Befunderhebung", bei 18 Prozent im Bereich "OP-Technik" und bei 8 Prozent im Bereich "Diagnosestellung bei einem eindeutigen Befund".
  • Bei knapp 40 Prozent wurde eine notwendige Maßnahme nicht durchgeführt. In 34,6 Prozent der Fälle wurde die Maßnahme fehlerhaft und bei knapp 12 Prozent der Fehler würde eine Maßnahme zu spät durchgeführt.
  • Hinsichtlich der Versorgungsebene passieren die meisten Behandlungsfehler im stationären Bereich im Krankenhaus bei einer Operation (33,4 Prozent), gefolgt von ambulanten Praxen/MVZs sowie in der häuslichen Pflege (22,3 Prozent) und auf der Normalstation im Krankenhaus mit 12 Prozent.

"Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel. Deswegen müssen wir den Blick auf die Fehlerprävention richten. Konkret bedeutet das: klare Standards, Checklisten, Teamarbeit, sichere Kommunikation, etwa bei der Übergabe von Patienteninformationen", appelliert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende. "Es braucht zudem eine offene Fehlerkultur. Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte müssen Fehler ohne Angst melden können, damit daraus gelernt werden kann."

Für mehr Patientensicherheit fordert die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste eine Meldepflicht für besonders gut vermeidbare, aber oftmals folgenschwere Fehler, sogenannte Never Events. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, vergessenes OP-Material im Körper und schwerwiegende Medikationsfehler. Solche Never Events kamen im Jahr 2024 in Bayern 31 Mal vor. Die Meldungen sollten anonymisiert und sanktionsfrei erfolgen. Es geht nicht um mehr Druck auf das behandelnde Personal, sondern einzig um die Verbesserung der Prävention. Nicht die Frage, wer was getan hat, sondern die Frage, warum und wie etwas passiert ist, ist für die Prävention von Bedeutung.

Zum Hintergrund:

  • Da nur ein Bruchteil der Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird, gehen Fachleute von einer weitaus höheren Dunkelziffer an.
  • Viele Versicherte vermuten zwar einen Fehler, melden diesen aber nicht, sei es aus Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.
  • Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann.
  • Die Gutachten der Medizinischen Dienste zu Behandlungsfehlervorwürfen werden interessensneutral erstellt und sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
  • Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Anbei finden Sie:

  • Graphik: Gutachterliche Ergebnisse zu Behandlungsfehlern im Jahr 2024 durch den Medizinischen Dienst Bayern
  • Pressefoto Dr. med. Christine Adolph

Der Medizinische Dienst Bayern – Begutachter, Wegweiser, Berater

Der Medizinische Dienst Bayern steht für eine kompetente, unabhängige und faire Begutachtung und Beratung. Mit seinen 1.700 Mitarbeitern (überwiegend Ärzte und Pflegekräfte) übernimmt er wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Qualitätssicherung.

Der Medizinische Dienst Bayern prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Mit seiner hohen Fachkompetenz und objektiven, fundierten Begutachtungen trägt er zur Weiterentwicklung einer qualitativen Gesundheitsversorgung bei. Als Begutachter, Wegweiser und Berater leistet der Medizinische Dienst Bayern mit seinen 24 Beratungs- und Begutachtungszentren einen unschätzbaren Beitrag im Gesundheitsbereich.

Er ist verlässlicher Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen und steht den Versicherten nicht nur in Notfällen zur Verfügung, sondern berät auch präventiv. Im Auftrag der Versicherten bietet er Unterstützung in Form von Veranstaltungen wie "MD im Dialog" an, bei denen er darüber informiert, wie Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann, wann ein Pflegeantrag sinnvoll ist und welche Informationen dafür benötigt werden. Die Experten des Medizinischen Dienstes Bayern verstehen, dass medizinische Angelegenheiten oft komplex und verwirrend sein können. Sie sind daher speziell geschult, um mit den Versicherten klar und verständlich zu kommunizieren.

Daniela Busse
Referentin Kommunikation 
Medizinischer Dienst Bayern
Hauptverwaltung
Haidenauplatz 1
81667 München
089 1590604315 
daniela.busse@md-bayern.de 
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