Westnetz bringt weiteren Speichertyp schneller ans Netz
Westnetz bringt weiteren Speichertyp schneller ans Netz
- Neue Vereinbarung erleichtert Anschluss von Graustromspeichern an gemeinsamen Standorten mit erneuerbaren Energien
- Flexible Fahrweise sichert optimale Integration ins Netz
Westnetz, Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber und Teil der Westenergie-Gruppe, erleichtert ab sofort den Anschluss von Graustromspeichern an das Verteilnetz, die an einem gemeinsamen Standort mit einer Solar- oder Winderzeugungsanlage errichtet werden. Graustromspeicher nehmen üblicherweise nur Strom aus dem Netz auf, der in seiner Gesamtheit keiner eindeutigen Erzeugungsquelle zuzuordnen ist und deshalb „grau“ genannt wird. Nutzen diese Speicher einen bestehenden Netzanschluss zusammen mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage und nehmen sie dort auch den grünen Strom dieser Anlage auf, können sie über eine neue Flexible Anschlussvereinbarung von Westnetz schneller ans Netz angeschlossen werden, als das derzeit üblicherweise bei reinen Graustromspeichern der Fall ist. Ein solches Konzept wird „Co-Located“ genannt.
Mit dieser weiteren flexiblen Anschlussvereinbarung setzt Westnetz die Bemühungen fort, über spezielle Lösungen Speicher trotz knapper Kapazitäten schneller ans Netz zu bringen. Einspeisung und Speicherung von Erneuerbarem-Strom sind zentrale Elemente der Energiewende. Die neue Anschlussvereinbarung ermöglicht es nun auch ursprünglich als Graustromspeicher konzipierten Anlagen, einen Beitrag zu leisten: mit der Aufnahme und Einspeisung von Erneuerbarem-Strom am gemeinsamen Standort zu netzdienlichen Zeiten. Die Entwicklung von Regelungen für weitere Anlagenkonstellationen setzt Westnetzt konsequent fort.
Die flexiblen Anschlussvereinbarungen geben Kund*innen die Möglichkeit, räumliche und zeitliche Flexibilitäten ihrer Anlagen so zu nutzen, dass sie sich optimal in das System integrieren können. Der Bedarf an derartigen Lösungen wächst rasant. Allein im Netzgebiet der Westnetz sind bis heute Anschlussanfragen für Batteriespeicher mit einer Leistung von rund 116 Gigawatt eingegangen. Das entspricht einem Vielfachen der Westnetz-Höchstlast von rund 12 Gigawatt im Jahr 2024. Westnetz konnte davon bereits Projekte positiv für einen Netzanschluss bewerten oder umsetzen – mit einer Gesamtleistung, die rechnerisch ausreichen würde, um die Spitzenlast einer Stadt wie Berlin etwa zweimal zu decken.
Netzbetreiber können nach einer Entscheidung des Gesetzgebers im vorigen Jahr Anschlüsse flexibler gestalten. Statt jederzeit die volle gewünschte Anschlussleistung bereitzustellen, prüft Westnetz standortbezogen, welche Kapazität bei welcher Fahrweise der Anlagen nutzbar ist und angeboten werden kann. So lassen sich vorhandene Netzkapazitäten besser nutzen, mehr Anlagen integrieren und zusätzlicher Netzausbau vermeiden – ohne neue Engpässe im Netz zu verursachen oder zusätzliche Eingriffe in den Netzbetrieb nötig zu machen.
Technische Anforderungen
Für die Einspeisung am gemeinsamen Standort von Speicher und Erneuerbaren-Energien-Anlage gibt es in der neuen Anschlussvereinbarung bestimmte technische Anforderungen. Zum einen wird der Netzanschluss dauerhaft auf einen festen maximalen Leistungswert für Einspeisung (technisch: PAV,E) begrenzt, der von beiden Komponenten – also von Erzeugungsanlage und bzw. oder Batteriespeicher – in Summe nicht überschritten werden darf. Dieser Wert gilt verbindlich für den gesamten, gemeinsam genutzten Netzanschlusspunkt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird über einen PAV,E-Regler sichergestellt.
Darüber hinaus ergibt sich eine Begrenzung für die Fahrweise des Speichers aus der Auslastung des umliegenden Netzgebietes. An Tagen mit hoher Erzeugung wird die Einspeiseleistung des Batteriespeichers ab einem festgelegten Schwellenwert schrittweise reduziert. Für den Zeitpunkt und das Ausmaß der Reduktion müssen die Erzeugungsprognosen für Wind- und Solarkraft in der Region herangezogen werden. So helfen die Anpassungen in der Fahrweise des Speichers gezielt, regionale Netzengpässe zu vermeiden und damit Redispatch-Kosten zu senken.
Im Rahmen dieser Vorgaben können Anlagenbetreibende – meist marktabhängig – über die Fahrweise ihrer Anlagen entscheiden. Sie steuern, wann Strom aus der Erneuerbaren-Anlage ins Netz fließt und wann Strom aus dem Speicher. Darüber hinaus legen sie auch fest, ob der Speicher aus der eigenen Erzeugung oder mit Strom aus dem Netz befüllt werden soll.
Mehr zu Flexiblen Anschlussvereinbarungen finden Sie auf unserer Website:
Flexible Netzanschlussvereinbarung: Strom flexibel einspeisen | Westnetz
Annett Urbaczka
Westnetz GmbH Kommunikation Pressesprecherin
M +49 162 430 6073
Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
Geschäftsführung: Gudrun Alt, Jochen Dwertmann, Dr. Jürgen Grönner, Dr. Alexander Montebaur Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister-Nr. HRB 30872 USt-IdNr. DE325265170