Entbürokratisierung im Arbeitsschutz: Stefan Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH erklärt, warum weniger Vorschriften nicht automatisch mehr Risiko bedeuten
Wuppertal (ots)
Wenn sich Regeln ändern, wächst in vielen Betrieben die Unsicherheit: Bleibt der Arbeitsschutz stabil oder steigt das Risiko? Die Sicherheitsingenieure Stefan und Anna Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH ordnen die aktuelle Debatte rund um den Bürokratieabbau ein und zeigen, warum Sicherheit vor allem durch wirksame Strukturen, klare Kommunikation und Verantwortung im Alltag entsteht.
Mit der Vorstellung des Konzepts zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entfacht eine intensive Debatte: Gewerkschaften warnen vor einem Rückschritt, Verbände verweisen auf Einsparpotenziale, und in vielen Betrieben bleibt vor allem eine Frage hängen: Wird es jetzt gefährlicher? Änderungen bei Sicherheitsbeauftragten, weniger Pflichtprüfungen und mehr Spielräume bei internen Rollen wirken auf den ersten Blick wie ein großer Umbau in einem sensiblen Bereich. Doch wer tagtäglich mit Arbeitssicherheit zu tun hat, weiß: Entscheidend ist nicht die Schlagzeile, sondern die Praxis im Betrieb. „Beim Arbeitsschutz dürfen wir kein Schwarz-Weiß-Denken haben“, sagt Stefan Ganzke, Gründer und Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. In der öffentlichen Debatte entstehe schnell der Eindruck, weniger formale Vorgaben bedeuteten automatisch weniger Sicherheit. „Dabei entscheidet nicht die Menge an Vorschriften darüber, wie sicher ein Betrieb ist, sondern ob Risiken sauber bewertet und Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.“
„Wirksamer Arbeitsschutz entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen dürfen und gleichzeitig befähigt werden, Risiken zu erkennen und unsichere Situationen anzusprechen“, sagt Anna Ganzke. Genau daran arbeitet das Team der WandelWerker: Die Berater und Trainer unterstützen mittelständische Unternehmen und Konzerne in Deutschland und Europa dabei, Arbeitsunfälle und unsichere Situationen systematisch zu reduzieren. Nicht durch immer neue Regelwerke, sondern durch gezielte Weiterentwicklung der Sicherheitskultur. Im Mittelpunkt stehen die Haltung und Kompetenz der Beschäftigten, eine offene Sicherheitskommunikation, klare Strukturen in der Organisation und Maßnahmen, die sich am tatsächlichen Verhalten im Arbeitsalltag orientieren.
Der Mythos vom allgegenwärtig wirksamen Sicherheitsbeauftragten
Viele Kritiker argumentieren, Sicherheitsbeauftragte seien ein unverzichtbares Element des Arbeitsschutzes. Stefan Ganzke hält dagegen: In der Praxis sei das Bild deutlich gemischter. Es gebe engagierte, kompetente Sicherheitsbeauftragte, aber eben auch Fälle, in denen die Rolle kaum Wirkung entfaltet. „Wie überall gibt es Top-Leute, es gibt Mitläufer und es gibt welche, die Sicherheitsbeauftragte geworden sind, weil sie bei drei nicht auf dem Baum waren“, sagt er. Entscheidend sei nicht, ob die Funktion „auf dem Papier“ existiert, sondern ob sie im Alltag wirklich eingebunden ist.
Dass hier häufig Potenzial liegen bleibt, zeigen auch Befragungen: In einer Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung berichten 51,7 Prozent der Sicherheitsbeauftragten, dass Kolleginnen und Kollegen sie nur selten zu Sicherheit und Gesundheit ansprechen. 47,9 Prozent erfahren nach eigener Aussage gar nicht oder erst sehr spät von gefährlichen Situationen. Und bei rund 42 Prozent zeigen sich strukturelle Hürden: 42,9 Prozent fehlt das Fachwissen, um geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, 42,4 Prozent werden bei Betriebsbegehungen mit BG, Unfallkassen oder Behörden meist nicht eingebunden.
Auch die oft zitierte Idee eines messbaren „Return on Prevention“ sieht Ganzke kritisch. Zwar kursiert seit Jahren die Aussage, dass es einen ermittelten Return on Prevention für Sicherheitsbeauftragte gibt, belastbar belegt sei das jedoch nicht. Es gilt allerdings, dass gut qualifizierte und wirksam eingesetzte Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle in einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation spielen und ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind.
Die eigentliche Aufgabe: Qualität statt reiner Pflichterfüllung
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen? Sondern: Wie gut funktionieren die Strukturen, die im Alltag tatsächlich gelebt werden? Stefan Ganzke sieht darin den blinden Fleck der aktuellen Diskussion. Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte bewusst einsetzen und den Mehrwert verstanden haben, würden das auch künftig tun. Wo die Rolle bisher nur aus Pflicht benannt wurde, habe sie oft ohnehin kaum Wirkung entfaltet, und genau dort ändere sich durch neue Schwellenwerte in der Praxis wenig.
Auch das BMAS begründet den Schritt mit einem risikoorientierten Ansatz: Kleine und mittlere Betriebe ohne besondere Gefährdungen sollen von administrativen Pflichten entlastet werden, während der Unternehmer weiterhin für den Arbeitsschutz verantwortlich bleibt. Entscheidend ist, dass das Schutzniveau nicht pauschal „gesenkt“, sondern stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage ausgerichtet wird. In Bereichen mit besonderen Risiken bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Betriebsgröße erforderlich.
Für Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH ist die Konsequenz klar: „Entscheidend ist nicht die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, sondern ihre Qualität und die Frage, wie gut sie eingebunden sind.“ Damit rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das ohnehin das Rückgrat des Arbeitsschutzes ist: die Gefährdungsbeurteilung. Sie soll nachvollziehbar klären, welche Risiken im Betrieb tatsächlich bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Ergänzend wünscht sich der Experte mehr praxisnahe Branchenlösungen durch Unfallversicherungsträger, die Unternehmen Orientierung geben, ohne sie mit starren Vorgaben zu überziehen.
Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Führungskräfte. Sie entscheiden im Alltag, ob Sicherheitsbeauftragte eingebunden werden, ob Gefährdungsbeurteilungen ernst genommen werden und ob Beschäftigte sich trauen, unsichere Situationen anzusprechen. Klare Erwartungen, regelmäßiger Austausch und sichtbare Verantwortung im Team wirken häufig stärker als zusätzliche Rollen auf dem Organigramm.
Was das Gesetz fordert und was Unternehmen daraus gemacht haben
Ein zweiter Punkt geht in der Debatte häufig unter: Nicht alles, was im Betrieb als „bürokratisch“ empfunden wird, ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben. „Viele Regeln sind nicht gesetzlich, sondern hausgemacht. Aus Angst, im Zweifel nicht rechtskonform zu handeln“, sagt Stefan Ganzke. Unternehmen packten oft zusätzliche Vorgaben obendrauf, weil man auf Nummer sicher gehen wolle.
Der sogenannte „Leiterbeauftragte“ ist dafür ein typisches Beispiel: Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Rolle nicht, trotzdem existiert sie in vielen Unternehmen, inklusive Schulungen. Ähnlich ist es bei internen Verhaltensregeln, die zwar gut gemeint sein können, aber nicht aus Verordnungen stammen. Selbst ein Telefonierverbot beim Gehen über das Werksgelände ist häufig eine rein unternehmerische Entscheidung.
Das BMAS-Konzept setzt an dieser Stelle an und will Doppelstrukturen abbauen, etwa bei dienstlich genutzten Fahrzeugen. „Privat reicht neben einer obligatorischen Sichtprüfung des Fahrers die StVZO-Prüfungen aus. Bei Dienstwagen hingegen muss noch einmal eine sachkundige Person auf Funktionsfähigkeit prüfen und dokumentieren. Jetzt soll für alle Dienstwagen, die keine Nutzfahrzeuge sind, die StVZO-Prüfung und die obligatorische eigene Sichtprüfung ausreichen, und das finde ich gut. Wir brauchen wieder mehr Eigenverantwortung von jedem Mitarbeiter“, sagt Stefan Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH. Entscheidend sei auch hier die Gefährdungsbeurteilung: Bei normalen Pkw könne das Risiko anders bewertet werden als bei Nutzfahrzeugen. „Bei Lkw oder Fahrzeugen wie Müllabfuhr oder Feuerwehr ist das Risiko höher, dort sollte die UVV-Prüfung weiter Bestand haben.“
Ein moderner Arbeitsschutz: weniger Formular, mehr Kultur
Wenn Unternehmen diese Chance nutzen, kann tatsächlich etwas entstehen, das viele sich seit Jahren wünschen: weniger Scheinsicherheit, weniger Formalismus und weniger „erfundene“ Rollen, dafür mehr Klarheit, mehr Qualität und mehr wirksame Prävention. „Man muss auch die Wahrheit sagen: Masse ist nicht immer Klasse. Lieber weniger, dafür mehr Qualität“, sagt Stefan Ganzke. Entscheidend sei, den Arbeitsschutz nicht als bürokratischen Pflichtakt zu behandeln, sondern als kulturelle Aufgabe im Betrieb. Die Reform zwinge Unternehmen, Verantwortung bewusster wahrzunehmen, und gebe zugleich den Freiraum, Routinen zu hinterfragen, die in der Praxis kaum Wirkung entfalten. „Das Sicherheitsniveau sinkt nicht automatisch, nur weil man Bürokratie abbaut. Wichtig ist, dass Unternehmen die Dinge stärken, die wirklich wirksam sind, und den Mut haben, überflüssige Strukturen abzulegen. Vielleicht braucht es für die wenigen schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern härtere Sanktionen“, so Ganzke.
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