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Urteil gegen Münchener Verein: PKV-Beiträge zurück wegen unwirksamer Erhöhung

Urteil gegen Münchener Verein: PKV-Beiträge zurück wegen unwirksamer Erhöhung
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Das Landgericht Verden hat in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vertretenen Fall im Rahmen einer PKV-Rückforderungsklage erneut positiv geurteilt (Urteil vom 17.04.2023, Az. 8 O 304/22, noch nicht rechtskräftig). Der Kläger erhält rund 1.300,- Euro der Beiträge zurück, die auf die unwirksamen Erhöhungen der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. bezahlt wurden. Darüber hinaus muss die Krankenversicherung alle Nutzungen herausgeben, die sie aus den Beiträgen gezogen hat und Zinsen auf den eingeklagten Betrag seit Klageeinreichung bezahlen.

„Das Landgericht Verden reiht sich mit seinem Urteil in den Reigen der Mehrzahl der Gerichte ein, welche hohe Anforderungen für die Krankenkassen in den Begründungsschreiben sehen. Gegen den Münchener Verein hatte bereits das Oberlandesgericht Köln entschieden: Auch dort waren die Beitragsanpassungsschreiben bis einschließlich 2018 als unwirksam erklärt worden“, sagt Alexander Fabritius, Anwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H, der das aktuelle Urteil erstritten hat.

Urteil gegen Münchener Verein wegen unwirksamer Erhöhungsschreiben

Konkret hat das Landgericht Verden entschieden, dass die Beitragsschreiben der Münchener Verein Krankenversicherung mit Wirkung zum 01.01.2017 und 01.01.2018 unwirksam sind. Hintergrund ist die sehr versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung vieler Gerichte. Die Krankenversicherungen müssen den Versicherten nicht nur allgemeine Gründe zu den Erhöhungen mitteilen, sondern vielmehr genau darlegen, welcher der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nun über dem vorab festgelegten Schwellenwert liegen. Ein bloßer Hinweis auf Gesundheitsausgaben genügt nicht. Maßgeblich sind allein Veränderungen von Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten. Andere Gründe zur Erhöhung durch die Versicherungen bleiben nach § 203 VVG außer Betracht.

Das Landgericht Verden schließt sich mit seinem Urteil der Mehrheit der Gerichte an, die hohe Anforderungen an die Begründungsschreiben der Krankenkassen stellen. Gegen den Münchener Verein hatte bereits das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 15.05.2022 (Az. 20 U 278/21) entschieden. Das Landgericht Verden hat bereits mit Urteil vom 25.07.2022 in einem von AKH-H vertretenen Fall zur Rückforderung unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen gegen die SDK Süddeutsche Krankenversicherung geurteilt.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.