Alle Storys
Folgen
Keine Story von Rosenbauer International AG mehr verpassen.

Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung

--------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung des zum 8. Punkt der Tagesordnung der 22. ordentlichen
Hauptversammlung der Rosenbauer International AG vom 23. Mai 2014 gefassten
Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstandes 
a)zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals,
b)gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Die 22. ordentliche Hauptversammlung der Rosenbauer International AG vom 23. Mai
2014 hat beschlossen: Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 23. Mai 2014 sowohl über die Börse als auch
außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 %
unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen
Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der
Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der
Rosenbauer International AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche
Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand wird
für die Dauer von fünf Jahren ab 23. Mai 2014 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum
Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich
von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen
Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
Ausland. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. All dies unter
Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2012 zum 7. Punkt der Tagesordnung.


Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
 
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:        ir@rosenbauer.com
WWW:      www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Rosenbauer International AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Rosenbauer International AG
Weitere Storys: Rosenbauer International AG